Rechtsberatung

Zwischen dem Steuerrecht und dem Handelsrecht, dem Umwandlungsrecht oder dem bürgerlichen Recht bestehen Wechselwirkungen. Diesbezüglich seien beispielsweise die Umwandlung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, Kauf von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen oder die Unternehmensnachfolge erwähnt.


Als multiprofessionale Rechts- und Steuerkanzlei bieten wir maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand, die sowohl die Belange des Steuerrechts als auch jene der betreffenden anderen Rechtsgebiete berücksichtigen. Dies erspart aufwendige Informationswege von Kanzlei zu Kanzlei sowie die Honorierung mehrerer Berater für ein und dieselbe Problemstellung.

Neben dem Steuerrecht gehören folgende Rechtsgebiete zu unserem Tätigkeitsfeld

  • Handels-, Gesellschafts-, Unternehmensrecht
  • bürgerliches Recht
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht/Eherecht
  • Erbrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerstrafrecht