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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Dezember 2017

Wichtige Hinweise für das Lohnbüro zum Jahreswechsel

Wichtige Hinweise für das Lohnbüro zum Jahreswechsel

Ausstellung, Korrektur und Stornierung von Lohnsteuerbescheinigungen

Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen

Was zum 31.12.2017 vernichtet werden kann

BFH begünstigt auch Zweit- und Ferienwohnungen

BFH begünstigt auch Zweit- und Ferienwohnungen

Verkauf von Zweitwohnungen innerhalb von zehn Jahren steuerfrei

Kaufkraftzuschläge 2017

Kaufkraftzuschläge 2017

Neues BMF-Schreiben

Neues Steuersystem für den digitalen Raum

Neues Steuersystem für den digitalen Raum

Pläne der EU-Finanzminister für neue Steuern

BahnCard für Mitarbeiter

BahnCard für Mitarbeiter

Spendiert der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beispielsweise zum neuen Jahr eine BahnCard 100 oder 50, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Versteuerung als Arbeitslohn.

Kapitaleinkünfte: Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Kapitaleinkünfte: Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Kapitalanleger sollten zum Jahresende die Höhe der übrigen Einkünfte mit Ausnahme ihrer Kapitaleinkünfte prüfen lassen.

Neue Sozialversicherungswerte 2018

Neue Sozialversicherungswerte 2018

Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2017 den Referentenentwurf für die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 vorgelegt.


Neue Sozialversicherungswerte 2018

Illustration

Rechengrößenverordnung

Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2017 den Referentenentwurf für die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 vorgelegt. In dieser Verordnung werden u. a. die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt. Nach der Entwurfsfassung gelten für 2018 folgende Betragswerte:

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung steigt von aktuell € 6.350,00/Monat auf € 6.500,00/Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird von aktuell € 5.700,00/Monat auf € 5.800,00/Monat angehoben. Daraus ergeben sich Jahreswerte von € 78.000,00 (West) bzw. € 69.600,00 (Ost). Die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt € 4.425,00/Monat bzw. € 53.100,00/Jahr.

Versicherungspflichtgrenze, Bezugsgröße

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2018 auf € 4.950,00/Monat bzw. € 59.400,00/ Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für die alten als auch für die neuen Bundesländer. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt ab 1.1.2018 € 3.045,00/Monat bzw. € 36.540,00/Jahr (Werte Ost: € 2.695,00/€ 32.340,00).

Stand: 28. November 2017

Bild: ltstudiooo - Fotolia.com

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