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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2021

Besteuerung der Renteneinkünfte

Besteuerung der Renteneinkünfte

Zwei neue BFH-Urteile

Mindestlohn ab 1.7.2021

Mindestlohn ab 1.7.2021

Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung

Fahrtenbuch versus Pauschalbesteuerung bei E-Autos

Fahrtenbuch versus Pauschalbesteuerung bei E-Autos

Ein-Prozent-Regel und Steuervorteile für Elektro-PKW

Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen

Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen.

Keine Kilometersätze bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Zeitlich unbefristete Antragstellung

Abgabetermine Einkommensteuererklärung 2020

Abgabetermine Einkommensteuererklärung 2020

Verlängerung der Abgabefristen


Keine Kilometersätze bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Illustration

Kilometersätze

Entstehen einem Arbeitnehmer Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten, kann er entweder seine tatsächlichen Aufwendungen oder Kilometerpauschalen geltend machen, die für das jeweils verwendete Fahrzeug gelten. Für Kraftfahrzeuge gilt ein Kilometersatz von € 0,30. Nutzt der Arbeitnehmer andere Verkehrsmittel –, im Streitfall öffentliche Verkehrsmittel – können die Kilometerpauschalen anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten nicht angesetzt werden. Dies gilt auch, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger als die Kilometerpauschalen sind.

Aktuelles BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Klage eines Bundesbetriebsprüfers beim Bundeszentralamt für Steuern abgewiesen. Der Prüfer war zu seinen Außenprüfungen mit Bahn und Flugzeug angereist und wollte dennoch die pauschalen Kilometersätze für die Nutzung eines privaten PKWs ansetzen (Urteil vom 11.2.2021, VI R 50/18; veröffentlicht am 29.4.2021).

Keine Wegstreckenentschädigung

Der BFH hat die Ansicht des erstinstanzlichen Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 2.11.2018, 5 K 99/16) bestätigt, der zufolge die pauschalen Kilometersätze keine allgemeine Wegstreckenentschädigung darstellen würden. Werden öffentliche Verkehrsmittel genutzt, können stets nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen abzüglich Arbeitgebererstattungen als Werbungskosten angesetzt werden.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: lovelyday12 - stock.adobe.com

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