Mindestlohnerhöhungen 2022
Der Mindestlohn steigt zweistufig im zweiten Halbjahr 2022.
Der Mindestlohn steigt zweistufig im zweiten Halbjahr 2022.
Was hinsichtlich der Arbeitgeberzuschüsse steuerlich zu beachten ist, regelt ein neues BMF-Schreiben.
Das BMF hat in einem neuen Schreiben die Rahmenbedingungen für Depotübertragungen aus dem Ausland verschärft.
Es gibt neue Voraussetzungen für den Steuerabzug von Unterhaltsleistungen an ausländische Empfänger.
Die staatlichen Förderprogramme für E-Autos werden neu aufgelegt.
Der Bundesfinanzminister rechnet mit steigenden Steuereinnahmen.
Steuerpflichtige haben unter bestimmten Voraussetzung eine Abschreibungsberechtigung auch für fremde Wirtschaftsgüter.
Steigende Grundsteuereinnahmen dank steigender Hebesätze.
Grundsätzlich kann ausschließlich derjenige Steuerpflichtige Abschreibungen (AfA) auf Wirtschaftsgüter vornehmen, der auch der bürgerlich-rechtliche Eigentümer ist. Eine AfA-Berechtigung steht daneben auch dem „wirtschaftlichen Eigentümer“ zu. Der wirtschaftliche Eigentümer ist derjenige, der die „tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise“ ausübt, dass er den „Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann“ (§ 39 Abs 2 Nr. 1 Satz 1 Abgabenordnung/AO).
Tätigt ein Selbstständiger Aufwendungen für ein fremdes Wirtschaftsgut im eigenbetrieblichen Interesse, steht diesem unter bestimmten Voraussetzungen eine AfA-Befugnis zu, auch wenn er weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer ist. Klassisches Beispiel ist die Errichtung eines Betriebsgebäudes auf fremdem Grund und Boden. Letzteres kommt vielfach unter Ehegatten vor. So errichtet nicht selten der eine Ehegatte auf dem Grundstück des anderen Ehegatten ein Betriebsgebäude. AfA-berechtigt ist in diesem Fall nicht der Grundstückseigentümer-Ehegatte, sondern der Unternehmer-Ehegatte, der auch die Errichtungskosten (Eigenaufwendungen) getragen hat.
In seiner Buchführung aktiviert der Unternehmer-Ehegatte die Eigenaufwendungen für das Betriebsgebäude als Aufwandsverteilungsposten wie ein unbewegliches materielles Wirtschaftsgut. Die AfA erfolgt nach der gewöhnlichen Gebäude-Nutzungsdauer. Bei dem Aufwandsverteilungsposten handelt es sich um ein rechtstechnisches Instrument zur Umsetzung des Nettoprinzips. Der Aufwandsverteilungsposten enthält keine stillen Reserven. Daher kann der Nichteigentümer-Ehegatte auch nicht die erhöhte Abschreibung für Betriebsgebäude (3 Prozent nach § 7 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz) vornehmen.
Stand: 28. Juni 2022
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