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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe März 2019

Neue Revisionsverfahren vor dem BFH

Neue Revisionsverfahren vor dem BFH

Aktuelle Verfahren zur Einkommen- und Umsatzsteuer

Starke-Familien-Gesetz

Starke-Familien-Gesetz

Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Pkw-Überlassung an den Ehegatten

Pkw-Überlassung an den Ehegatten

Ehegatten-Arbeitsverhältnis auf dem Prüfstand

Besteuerung von Kapitaleinkünften

Besteuerung von Kapitaleinkünften

Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

Kaufkraftzuschläge 2019

Kaufkraftzuschläge 2019

Steuerfreie Zuschläge für Tätigkeitsorte im Ausland

Besteuerung von E-Dienstwagen

Besteuerung von E-Dienstwagen

Besitzer von E-Autos sowie von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen müssen nur noch 0,5 % des Listenpreises versteuern

Private PKW-Nutzung

Private PKW-Nutzung

Ein teilweise betrieblich und teilweise privat genutzter Pkw kann bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich behandelt werden.

Solidaritätszuschlag: Freigrenze soll ab 2021 steigen

Solidaritätszuschlag: Freigrenze soll ab 2021 steigen

In letzter Zeit mehrten sich verstärkt Gerüchte um die Abschaffung des seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlages.


Starke-Familien-Gesetz

Illustration

Gesetzentwurf

Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben im Januar den Entwurf für ein „Starke-Familien-Gesetz“ vorgestellt. Ziel ist, Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, und Kindern aus ärmeren Familien bessere Teilhabechancen zu bieten. Hierzu soll unter anderem das Schulstarterpaket von € 100,00 auf € 150,00 im Jahr erhöht werden. Weiterhin ist geplant, die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung abzuschaffen.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wird zum 1.7.2019 auf € 185,00 pro Kind und Monat erhöht. Zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe soll das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert werden. Auch das Antragsverfahren soll vereinfacht werden. Der Zuschlag wird künftig für 6 Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend geprüft.

Obere Einkommensgrenze

Zum 1.1.2020 soll die obere Einkommensgrenze (bisher allgemein als „Abbruchkante“ bezeichnet) entfallen. Eigenes Einkommen der Eltern soll danach die Leistung nur noch zu 45 % mindern. Neu ist auch, dass die Leistung nicht mehr abrupt wegfällt, sondern langsam ausläuft. Damit soll mehr Geld bei den Familien bleiben.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: jackfrog - stock.adobe.com

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