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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe März 2020

Erstausbildungskosten sind keine Werbungskosten

Erstausbildungskosten sind keine Werbungskosten

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Neue Verordnung der Bundesregierung

Über- und Minusstunden im Jahresabschluss 2019

Über- und Minusstunden im Jahresabschluss 2019

Rückstellungen für geleistete Überstunden

Fahrräder für die Mitarbeiter

Fahrräder für die Mitarbeiter

Neue gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden

Beschäftigung EU-Ausländer

Beschäftigung EU-Ausländer

Kinderfreibeträge und Lohnsteuerklassen

Verpflegungsaufwendungen

Verpflegungsaufwendungen

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Verpflegungspauschalen ab 2020 angehoben.

Betriebsvorrichtungen gesondert betrachten

Betriebsvorrichtungen gesondert betrachten

Als Betriebsvorrichtungen bezeichnet werden „Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören“.

Ortsübliche Vergleichsmiete

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung.

Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?

Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?

Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden.

Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?
Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?
Coronavirus: Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen?

Über- und Minusstunden im Jahresabschluss 2019

Illustration

Überstunden

Arbeitgeber müssen im Jahresabschluss regelmäßig Rückstellungen für Überstunden ihrer Mitarbeiter bilden. Dabei muss die Anzahl der Überstunden auf Monate umgerechnet und mit dem Gehalt multipliziert werden. Die Arbeitgeberkosten sind hinzuzurechnen.

Minusstunden

Hat ein Arbeitnehmer Minusstunden, muss nichts gebucht werden. Es ist keine Saldierung mit Plus- und Minusstunden vorzunehmen. Arbeitnehmer mit Minusstunden müssen stattdessen ganz einfach nicht im Abschluss erscheinen.

Ausnahme:

Der Arbeitgeber hat bei vorzeitigem Ausscheiden seines Arbeitnehmers einen Anspruch auf Rückzahlung des Gehalts (Finanzgericht Berlin-Brandenburg 6 K 2028/06).

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Finanzfoto - Fotolia.com

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