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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Mai 2022

Steuerentlastungsgesetz 2022

Steuerentlastungsgesetz 2022

Maßnahmen gegen Preissteigerungen

Energiepreispauschale und Senkung der Energiesteuer

Energiepreispauschale und Senkung der Energiesteuer

Entlastung aufgrund hoher Energiekosten

Senkung der Steuerzinsen

Senkung der Steuerzinsen

BVerfG hält 6 % für zu hoch

Steuerliche Sondermaßnahmen für Ukraine-Hilfen

Steuerliche Sondermaßnahmen für Ukraine-Hilfen

Sonderregelungen beim Sonderausgabenabzug für Spenden

Privatnutzung von Fahrzeugen

Privatnutzung von Fahrzeugen

Umsatzsteuer auf privaten Nutzungsanteil

Mindestbesteuerung ab 2023

Mindestbesteuerung ab 2023

Mindeststeuer für Steueroasen-Betriebe

Hinweisgeberportal

Hinweisgeberportal

Finanzverwaltung Baden-Württemberg zieht erste Bilanz

Restaurantschecks

Restaurantschecks

Erhöhung der Sachbezugswerte


Energiepreispauschale und Senkung der Energiesteuer

Illustration

Energiepreispauschale

Zusätzlich zur Abschaffung der EEG-Umlage sollen alle Bürgerinnen und Bürger eine Energiepreispauschale von einmalig € 300,00 erhalten. Dies wurde neben weiteren Maßnahmen vom Koalitionsausschuss am 23.3.2022 beschlossen. Lohnsteuerpflichtige Erwerbstätige in den Steuerklassen 1 bis 5 sollen die Pauschale als Zuschuss zum Gehalt über ihre Lohnabrechnung erhalten. Die Pauschale unterliegt allerdings der Einkommensteuer. Selbstständigen soll die Pauschale als Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen zufließen.

Absenkung der Energiesteuer

Darüber hinaus will die Bundesregierung die Energiesteuern auf Kraftstoffe für drei Monate herabsenken. Gesenkt werden soll auf das europäische Mindestmaß. Die Bundesregierung will auch sicherstellen, dass die Absenkung die Verbraucher tatsächlich erreicht.

Transferzahlungen

Empfänger von Sozialleistungen erhalten neben der bereits beschlossenen Einmalzahlung von € 100,00 pro Person weitere € 100,00 dazu. Familien erhalten für jedes Kind einen Einmalbonus von € 100,00, der auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird.

Verbilligtes Nahverkehrsticket

Der Koalitionsausschuss hat sich außerdem darüber geeinigt, dass jeder für 90 Tage ein Ticket für € 9,00 zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erhalten kann.

Stand: 28. April 2022

Bild: ipopba - stock.adobe.com

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