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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2017

Neues EU-Mehrwertsteuersystem

Neues EU-Mehrwertsteuersystem

Grundlegende Reform geplant

Neue Investmentfondsbesteuerung 2018

Neue Investmentfondsbesteuerung 2018

Steuerpflicht von Investmentfonds und neue Vorabpauschale

Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen

Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen

Ausnahmeregelungen für Österreich, Frankreich, Schweiz

Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld

Rechtzeitiger Verzicht spart Steuern

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.

Immobilienüberlassung an nahe Angehörige

Immobilienüberlassung an nahe Angehörige

Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen.

Spontane Kassen-Nachschau ab 2018

Spontane Kassen-Nachschau ab 2018

Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft.


Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Illustration

Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden (§ 35a Einkommensteuergesetz-EStG). Die Steuerermäßigung gilt allerdings nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Finanzverwaltung hat im aktuellen Anwendungsschreiben vom 9.11.2016, IV C 8 - S 2296 b/07/10003 :008 (BStBl 2016 I S. 1213) eine umfassende, beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Handwerkerleistungen veröffentlicht. Unter anderem sind die Reparatur und die Wartung von Elektroanlagen begünstigt.

Reparatur von Elektrogeräten

Nach einer Antwort der Bundesregierung (BT Drucks 18/13202) können auch Reparaturaufwendungen für alle Elektrohaushaltsgeräte bei der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn die Geräte auch in der Hausratversicherung mitversichert werden können. Voraussetzung ist auch hier die Leistungserbringung im Haushalt des Steuerpflichtigen, also die Vor-Ort-Reparatur. Wird das Elektrogerät zur Reparatur eingesendet, liegt keine haushaltsnahe Dienstleistung vor.

Glasfaseranschlüsse

Immer mehr Haushalte werden mit Glasfaseranschlüssen und dem schnellen Internet ausgestattet. Die Kosten für Verlegung eines solchen Anschlusses werden ebenfalls steuerlich nach § 35a Abs. 3 EStG gefördert. Bei vermieteten Grundstücken stellen Anschlusskosten für die Glasfasertechnologie entweder Herstellungskosten des Gebäudes (bei erstmaliger Verlegung) oder Werbungskosten (bei Ersatz vorhandener Anschlüsse) dar.

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

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