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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe September 2019

Grundsteuer-Reformgesetz

Grundsteuer-Reformgesetz

Bundesregierung beschließt Steuerreform

Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau

Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau

Änderung § 7b Einkommensteuergesetz

Vorsicht vor dem Fiktivlohn

Vorsicht vor dem Fiktivlohn

Nachzahlungen für geschuldete Vergütungsansprüche

Umsatzsteuer-Rückerstattung aus anderen EU-Staaten
Beschlüsse der Ein-Mann-GmbH

Beschlüsse der Ein-Mann-GmbH

Protokollierungspflicht für alle Beschlüsse

Bekanntgabefiktion bei privaten Postdienstleistern

Bekanntgabefiktion bei privaten Postdienstleistern

Wann ein Steuerbescheid als zugestellt gilt

Überstundenvergütung

Überstundenvergütung

Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte

Spitzensteuersatz

Spitzensteuersatz

Höchststeuersatz


Überstundenvergütung

Illustration

Fünftel-Regelung

Für außerordentliche Einkünfte, welche einmalig anfallen und im Regelfall eine Zusammenballung von Einkünften beinhalten, gelten ermäßigte Besteuerungsregelungen – auch Fünftel-Regelung genannt. Die Bezeichnung leitet sich daraus ab, dass Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zum Zweck der Steuerberechnung mit einem Fünftel als sonstiger Bezug besteuert werden und die auf dieses Fünftel entfallende Lohnsteuer verfünffacht wird (§ 34 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 39b Abs. 3 Satz 9 Einkommensteuergesetz/EStG).

Überstunden

Diese ermäßigten Besteuerungsregeln sind nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster auch für Überstundenvergütungen anzuwenden, die für über mehrere Jahre geleistete Mehrarbeit in einer Summe ausbezahlt werden (Urteil vom 23.5.2019, Az. 3 K 1007/18 E). Im Streitfall ging es um 330 geleistete Überstunden, die auf Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einer Summe ausbezahlt wurden. Das Finanzamt lehnte die Anwendung der Fünftel-Regelung ab. Das Finanzgericht gab dem Arbeitnehmer recht.

Begründung

Überstundenvergütungen können steuerlich nicht anders behandelt werden als eine Nachzahlung von Lohn für die reguläre Arbeitsleistung. Die Vergütung ist dem Kläger auch, was nach dem Zweck der ermäßigten Besteuerung erforderlich sei, „zusammengeballt“ zugeflossen. Werden Überstundenvergütungen für zurückliegende Zeiträume gezahlt, die mindestens zwei unterschiedliche Kalenderjahre betreffen (z. B. Überstundenvergütung für Oktober 2018 bis September 2019, gezahlt im September 2019), sollte daher stets geprüft werden, ob die Fünftel-Regelung zu einer niedrigeren Besteuerung führt. Die Anwendung der Fünftel-Regelung ist vom Steuerpflichtigen zu beantragen.

Stand: 27. August 2019

Bild: MH - stock.adobe.com

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