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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Herbst 2022

Pflegebonusgesetz verabschiedet

Pflegebonusgesetz verabschiedet

Pflegepersonal erhält steuerfreien Sonderbonus

EuGH-Urteil zur Umsatzsteuerpflicht

EuGH-Urteil zur Umsatzsteuerpflicht

Steuerliche Gleichbehandlung von Privatkliniken

Gewerbebetrieb bei Arztpraxis

Gewerbebetrieb bei Arztpraxis

FG-Urteil zur gewerblichen Infizierung

Vermietung von Arztpraxen

Vermietung von Arztpraxen

Gewerbliche Apothekeneinkünfte infizieren Mieteinnahmen aus Arztpraxen

Elektronische AU-Bescheinigung

Elektronische AU-Bescheinigung

Übergangsphase verlängert

Kindergeld bei Arztausbildung

Kindergeld bei Arztausbildung

Kein Anspruch auf Kindergeld während einer Facharztweiterbildung

Praxiskauf mit Vertragsarztzulassung

Praxiskauf mit Vertragsarztzulassung

Vertragsarztzulassung neben der Praxiseinrichtung größter Anteil am Kaufpreis


Kindergeld bei Arztausbildung

Illustration

Kindergeld

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für Kinder im Regelfall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Kindergeld wird darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird bzw. weitere im Gesetz genannten Gründe vorliegen (§ 32 Abs. 4 Einkommensteuergesetz/EStG). Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind € 219,00, für das dritte Kind € 225,00 und für das vierte und jedes weitere Kind € 250,00.

Facharztweiterbildung

Im Streitfall, den das Niedersächsische Finanzgericht/FG zu entscheiden hatte, ging es um die Frage, ob eine Facharztweiterbildung eine Berufsausbildung darstellt. Das FG hat mit Urteil vom 17.11.2021 (Az. 9 K 114/21) den Anspruch auf Kindergeld für die Eltern einer sich in Weiterbildung befindlichen Ärztin verneint. Die Facharztweiterbildung stellt keinen Teil einer einheitlichen Berufsausbildung des Kindes dar, da die Weiterbildung nur Nebensache ist, so die Urteilsbegründung.

Revision

Gegen das Urteil des FG wurde Revision eingelegt. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss in dem anhängigen Verfahren III R 40/21 u. a. klären, ob für die Kindergeldzahlungen ein Kind, welches eine (Hochschul-)Ausbildung zum Arzt absolviert, nur bis zum Bestehen der ärztlichen Prüfung berücksichtigt werden kann. Die Antwort hierauf dürfte im Wesentlichen davon abhängen, ob zwischen einem Medizinstudium und der Facharztausbildung ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.

Stand: 29. August 2022

Bild: PhotographyByMK - stock.adobe.com

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