Hilfe, Tipps und Infos zu "Aufbewahrungspflichten" vom Steuerberater

Was zum 31.12.2019 vernichtet werden kann

Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren. (27.11.2019)

Bürokratieabbau Teil III

Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile (29.07.2019)

Aufbewahrungsfristen

Was zum 31.12.2017 vernichtet werden kann (28.11.2017)

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang