Hilfe, Tipps und Infos zu "Aufbewahrungspflichten" vom Steuerberater
Was zum 31.12.2019 vernichtet werden kann
Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren. (27.11.2019)
Bürokratieabbau Teil III
Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile (29.07.2019)
Aufbewahrungsfristen
Was zum 31.12.2017 vernichtet werden kann (28.11.2017)