Hilfe, Tipps und Infos zu "Marktmiete" vom Steuerberater
Immobilienüberlassung an nahe Angehörige
Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen. (30.10.2017)
Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen. (30.10.2017)