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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Winter 2023

Abschreibung 2024

Abschreibung 2024

Wie Ärztinnen und Ärzte ihren steuerpflichtigen Gewinn durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten verringern können

Aufbewahrungsfristen 2023/2024

Aufbewahrungsfristen 2023/2024

Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2023 enden

Fettabsaugung

Fettabsaugung

Aufwendungen für Liposuktion können auch ohne gesonderte Nachweiserfordernisse als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht urteilt über Heilbehandlungsleistungen im Rahmen von Krankenhausleistungen, die ihrerseits nicht der Umsatzsteuerbefreiung unterliegen

Leasingsonderzahlungen bei 1-Prozent-Regelung

Leasingsonderzahlungen bei 1-Prozent-Regelung

Leasingsonderzahlungen für ein Kfz sind im Rahmen der Gesamtkostenermittlung auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen

FAQ E-Rezept

FAQ E-Rezept

Bundesregierung veröffentlicht Fragen-Antworten-Katalog zum seit 1.7.2023 möglichen E-Rezept per elektronischer Gesundheitskarte

Pflegewohngemeinschaft

Pflegewohngemeinschaft

BFH bestätigt Abzugsfähigkeit von Unterbringungskosten (Kost und Logis) in einem Pflegewohnheim mit externen Pflegedienstleistern als außergewöhnliche Belastung


Fettabsaugung

Illustration

Liposuktion

Aufwendungen für eine Liposuktion erkennt die Finanzverwaltung bislang nur unter der Voraussetzung als außergewöhnliche Belastungen an, dass der Patient vor der Behandlung ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt hat (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Diese Auffassung dürfte in Bezug auf die Behandlungskosten für eine krankhafte Fettverteilungsstörung nicht länger Bestand haben. Denn der Bundesfinanzhof/BFH hat in einem aktuellen Urteil entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung die Geltendmachung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung auch ohne ärztliches Attest zugelassen (Urteil vom. 23.3.2023 VI R 39/20).

BFH-Urteil

Nach Auffassung des BFH handelt es sich bei der Liposuktion keinesfalls um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Methode zur Behandlung eines Lipödems (krankhafte Fettverteilungsstörung) und auch nicht um eine lediglich gesundheitsfördernde Vorbeuge-/Folgemaßnahme. Die Liposuktion stellt daher keine mit den in der o. g. Vorschrift der EStDV aufgeführten Behandlungsmethoden vergleichbare Methode dar (in der Vorschrift sind u. a. genannt: Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- und Eigenbluttherapie). Daher war das Fehlen eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung unbeachtlich.

Stand: 27. November 2023

Bild: Robert Kneschke - stock.adobe.com

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