Hilfe, Tipps und Infos zu "Nutzungsdauer" vom Steuerberater

Nutzungsdauer für Computerhardware und Software

Computerhardware und die zum Betrieb und zur Nutzung dieser Hardware erforderliche Software sind ein wesentlicher Bestandteil eines Homeoffice. (29.03.2021)

Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 (netto) können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. (18.12.2019)

Software: Update oder Upgrade?

Betrieblich genutzte Software stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar. (27.06.2018)

Kanzleimarketing
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