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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2023

Hotlineberatung einer Rettungsmedizinerin

Hotlineberatung einer Rettungsmedizinerin

Landessozialgericht bestätigt Sozialversicherungspflicht für Hotlineberatung

Behindertengerechter Gartenumbau

Behindertengerechter Gartenumbau

Warum Aufwendungen für einen behindertengerechten Gartenumbau keine außergewöhnlichen Belastungen sind

Stiftung für unabhängige Patientenberatung beschlossen

Stiftung für unabhängige Patientenberatung beschlossen

Unabhängige Patientenberatung wird neu organisiert

Erziehungsbeihilfen

Erziehungsbeihilfen

Steuerfreie Vergütungen für sozialpädagogische Kinderbetreuung

Steuerbegünstigter Verkauf von Blindenhilfsmitteln

Steuerbegünstigter Verkauf von Blindenhilfsmitteln

Wann der Hilfsmittelverkauf eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt

Neuerungen zur Blut- und Plasmaspende

Neuerungen zur Blut- und Plasmaspende

Aktuelle Änderungen im Transfusionsgesetz

Schutzfristen für neue Medikamente

Schutzfristen für neue Medikamente

Aktuelle Pläne der EU-Kommission zur Schutzfristenverkürzung für Medikamente


Neuerungen zur Blut- und Plasmaspende

Illustration

Transfusionsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 16. März eine Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen. Neu eingefügt wurde §12 a Transfusionsgesetz. Diese Neuregelung stellt ausdrücklich klar, dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder ihrer Sexualpartnerinnen und Sexualpartner bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Abschaffung der bestehenden Diskriminierung war im Koalitionsvertrag sowie im Aktionsplan „Queer leben“ enthalten. Bislang durften betroffene Personen erst vier Monate nach Beendigung dieses Verhaltens Blut spenden. Eine Risikobegrenzung durch gezielte Spenderauswahl soll künftig auf Grundlage einer individuellen, diskriminierungsfreien Risikobewertung erfolgen.

Altersgrenze, telemedizinische Untersuchungen

Aufgehoben wurde ebenfalls die Altersgrenze. Bislang galt eine Grenze für Erstspender ab 60 Jahre und für Wiederholungsspender ab 68 Jahre. Mit der Gesetzesänderung wurden darüber hinaus telemedizinische Untersuchungen bei der Blutspende gesetzlich zulässig. Durch die Gesetzesänderung ist nun die Bundesärztekammer verpflichtet, ihre Hämotherapie-Richtlinie entsprechend zu ändern.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: Pixel-Shot - stock.adobe.com

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