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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2024

Zahnärztliche Partnerschaftsgesellschaft

Zahnärztliche Partnerschaftsgesellschaft

Bundesfinanzhof entscheidet zur Einkünftequalifizierung

Pflegepauschbetrag

Pflegepauschbetrag

Sächsisches Finanzgericht urteilt über Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrags

Neues ALBVVG

Neues ALBVVG

Überblick über das neue Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz

Elektronisches Organspende-Register

Elektronisches Organspende-Register

Bundesregierung veröffentlicht FAQ

Behindertengerechter Umbau

Behindertengerechter Umbau

Mieterhöhung wegen behindertengerechten Wohnungsumbaus als außergewöhnliche Belastung

Sonderklassegebühren

Sonderklassegebühren

Deutsch-österreichische Konsultationsvereinbarung über Besteuerung von Sonderklassegebühren

Sozialversicherungspflicht einer MFA

Sozialversicherungspflicht einer MFA

Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen


Pflegepauschbetrag

Pensionist mit Taschenrechner

Pauschbeträge

Steuerpflichtige, die nahe Angehörige oder auch andere Personen pflegen, können in ihrer Einkommensteuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Je nach Pflegegrad werden Pauschbeträge von € 600,00 (Pflegegrad 2) bis zu € 1.800,00 (Pflegegrad 4 und 5) gewährt (§ 33b Abs. 6 Einkommensteuergesetz/EStG). Voraussetzung ist, dass die bzw. der Pflegende hierfür kein Entgelt erhält und die Pflege entweder in ihrer bzw. seiner Wohnung oder in der Wohnung der Pflegeperson selbst durchführt.

Mindestpflegeleistungen

Das Sächsische Finanzgericht/FG hat im Urteil vom 24.1.2024 (2 K 936/23) die Geltendmachung eines Pflegepauschbetrags davon abhängig gemacht, dass der Steuerpflichtige Pflegeleistungen von mehr als 10 % des pflegerischen Gesamtaufwands leistet. Im Streitfall hatte der Sohn seine pflegebedürftige Mutter mit Pflegestufe III mehrere Male im Jahr für mehrere Tage in einer Einrichtung des betreuten Wohnens besucht und half dort bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, bei den Mahlzeiten usw. Das Finanzamt gewährte den Pflegepauschbetrag nicht, da die Leistungen nicht über das Familienübliche hinausgingen. Die Klage gegen die Finanzamt-Entscheidung hatte keinen Erfolg. Das FG sah im Streitfall einen Mindestpflegeaufwand von mehr als 10 % nicht als gegeben.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Seventyfour - stock.adobe.com

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