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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2022

Ausstellung digitaler Corona-Impfzertifikate
Ehrenamtliche Mitarbeit in Impfzentren

Ehrenamtliche Mitarbeit in Impfzentren

Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale?

Organspendegesetz

Organspendegesetz

Stichtag 1.3.2022

Physiotherapeuten als freie Mitarbeiter

Physiotherapeuten als freie Mitarbeiter

Sozialversicherungspflicht

Apothekenrabatt

Apothekenrabatt

BFH-Urteil zur Umsatzsteuerbemessung

Bonus für Pflegekräfte

Bonus für Pflegekräfte

Pflegebonusgesetz

Künstliche Befruchtung

Künstliche Befruchtung

Steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen


Apothekenrabatt

Illustration

Patientenrabatte

Apotheken aus dem EU-Ausland versuchen mehr und mehr, durch Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente bei inländischen Kunden zu punkten. Im konkreten Fall gewährte eine niederländische Apotheke anlässlich einer Erstbestellung verschreibungspflichtiger Medikamente eine Aufwandsentschädigung. Diese konnte der Besteller sodann im Rahmen einer zweiten Bestellung vom regulären Warenpreis abziehen. Die Apotheke war der Meinung, sie könne die Steuerbemessungsgrundlage für die innergemeinschaftliche Lieferung um diese Aufwandsentschädigung mindern. Doch diese Forderung scheiterte bereits daran, dass die Apotheke eine Steuerminderung für Lieferungen forderte, die weder im Inland noch im Abgangsstaat Niederlande steuerpflichtig sind.

Urteil BFH

Der Bundesfinanzhof/BFH setzte mit Urteil vom 18.11.2021, (V R 4/21,V R 41/17) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs/EuGH vom 11.3.2021 (Az. C-802/19) auf den konkreten Fall um. Danach kann der niederländische Unternehmer für die rabattierten innergemeinschaftlichen Lieferungen keine Steuerminderung geltend machen. Bemessungsgrundlage für die zweite Lieferung bildet vielmehr die Summe aus dem Rechnungsbetrag zuzüglich der Aufwandsentschädigung.

Stand: 24. Mai 2022

Bild: Karanov images - stock.adobe.com

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