Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2022

Ausstellung digitaler Corona-Impfzertifikate
Ehrenamtliche Mitarbeit in Impfzentren

Ehrenamtliche Mitarbeit in Impfzentren

Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale?

Organspendegesetz

Organspendegesetz

Stichtag 1.3.2022

Physiotherapeuten als freie Mitarbeiter

Physiotherapeuten als freie Mitarbeiter

Sozialversicherungspflicht

Apothekenrabatt

Apothekenrabatt

BFH-Urteil zur Umsatzsteuerbemessung

Bonus für Pflegekräfte

Bonus für Pflegekräfte

Pflegebonusgesetz

Künstliche Befruchtung

Künstliche Befruchtung

Steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen


Physiotherapeuten als freie Mitarbeiter

Illustration

Streitfall

Im Streitfall war ein Physiotherapeut mit eigener privater Praxis rund zwei Jahre zusätzlich in einer physiotherapeutischen Gemeinschaftspraxis als freier Mitarbeiter tätig. Die Behandlungen wurden über das Abrechnungssystem der Praxisinhaber abgerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung stellte Versicherungspflicht fest. Der Physiotherapeut als auch der Praxisinhaber entgegneten, dass keine Weisungsgebundenheit bestand und sich der Mitarbeiter seine Arbeitszeiten selbst bestimmen konnte.

Konkrete Ausgestaltung maßgeblich

Freie Arbeitszeiten allein reichen nicht aus für den Status einer Selbstständigkeit, wie das Urteil des Landessozialgerichts/LSG Baden-Württemberg zeigt (Urteil vom 16.7.2021 (Az. L 4 BA 75/20). Das LSG bestätigte die Ansicht der Deutschen Rentenversicherung. So behandelte der Physiotherapeut nur solche Patienten, deren Behandlung ihm angetragen wurden. Dabei hat er die in der Praxis vorgehaltene Ausstattung genutzt und über keine eigenen Behandlungsräume verfügt. Zudem war der freie Mitarbeiter weder werbend aufgetreten noch auf dem Praxisschild oder auf der Website der Gemeinschaftspraxis namentlich erwähnt.

Stand: 24. Mai 2022

Bild: Yakobchuk Olena - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953