
Nahrungsergänzungsmittel
Aufwendungen für Vitaminpräparate trotz ärztlicher Anordnung keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für Vitaminpräparate trotz ärztlicher Anordnung keine außergewöhnliche Belastung
Umsatzsteuerpflicht von Leistungen medizinischer Versorgungszentren
Warum Ärzte den 15. Dezember beachten sollten
Kriterien für umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen von Privatkliniken
Neue OFD-Verfügung zur Steuerpflicht von Pflegeleistungen als Praxisleitfaden
Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2024 enden
Patientenrechnungen aus dem Jahr 2021 drohen zu verjähren
Ärztliche Honorarforderungen unterliegen der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs/BGB. Ist die ärztliche Honorarforderung verjährt, muss diese vom Schuldner nicht mehr bezahlt werden.
Gemäß § 199 Abs 1 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB setzt der Beginn der Verjährungsfrist die Entstehung des Anspruchs voraus. Nach § 12 Abs. 1 der Gebührenordnung für Ärzte entsteht der Zahlungsanspruch ab Rechnungsstellung. Der Abschluss einer Behandlung setzt noch keine Verjährungsfristen in Gang.
Nach den genannten Rechtsgrundlagen verjähren zum 31.12.2024 Forderungen aus Rechnungen, die im Jahr 2021 erstellt und der Patientin bzw. dem Patienten zugestellt worden sind. Unerheblich ist, ob die Rechnung im Januar 2021 oder erst im Dezember 2021 erstellt wurde.
Stand: 26. November 2024
Nahrungsmittel Prüfungsanordnung Steuerbescheid Härtefallfonds Entgeltfortzahlung Verpflegung EuGH Doppelbesteuerung Sorgfaltspflicht Energieausweis Steuerfahndung Urlaub Vermietung Arbeitszeit Rentenanpassung Steuern Pendler Notruf Lobbyregister Berufsausbildung Beitragssätze Kraftfahrzeugsteuer Steuerzahler Aktiengesellschaften Infektionsschutzgesetz Kindergeld BMF Kapitalanlagen Wohnraum Unterbringungskosten Bagatellgrenze Umsatzsteuervoranmeldung Richtsatz Haftung Steuerentlastung Kauf Pflegeversicherung Forschungszulage Maklerkosten Finanzverwaltung Griechenland Wahlarzt Kinderfreibetrag Haushaltsscheck Hausbau Steuerförderung Erbbaurecht Partnerschaft Verlustrechung Haushaltsnahe Dienstleistungen