Sachbezüge für Mitarbeiter 2022
Neuerungen bei Sachbezügen, Gutschein- und Geldkarten
Neuerungen bei Sachbezügen, Gutschein- und Geldkarten
Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen
Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank
Verlängerung bis 31.3.2022
Erhöhung des Mindestlohnes ab 2022 und Auswirkungen auf Minijob-Arbeitsverhältnisse
Welche Lohnsteuerklassenkombination die richtige?
Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag
Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag. Der Beitragszuschlag ist aufgrund der Pflegereform zum 1.1.2022 von 0,25 % des Bruttogehalts auf 0,35 % angehoben worden. Damit ergibt sich für Beitragszahler ohne Kinder ab 2022 ein Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 3,4 %. Der Beitragszuschlag gilt für Versicherte ab einem Lebensalter von 23 Jahren. Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 1.1.2022 weiterhin bei 3,05 %.
Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte des Beitrags der Arbeitgeber, aber ohne den Kinderlosenzuschlag. Der Arbeitgeberanteil für Versicherungspflichtige beträgt daher unverändert 1,525 %, die Hälfte aus 3,05 %.
Stand: 31. Dezember 2021
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