
Jahressteuergesetz 2022
Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung
Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung
Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
Steuergesetzgeber will 48 Millionen Steuerpflichtige steuerlich entlasten
BMF veröffentlicht Entwurfsschreiben
Schärfere Mitwirkungspflichten für Steuerzahler
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr
Was dem Steuerzahler „netto“ bleibt
Der Steuergesetzgeber nimmt mit dem Jahressteuergesetz 2022 fällige Anpassungen an EU-Recht und in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs diverse Gesetzesänderungen vor. Darüber hinaus besteht nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs betreffend Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen sowie Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
Die im Gesetzentwurf enthaltenen wesentlichen Änderungen sind:
Stand: 27. September 2022
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