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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2019

Jahressteuergesetz 2019

Jahressteuergesetz 2019

Referentenentwurf

Gleitzone wird Übergangsbereich

Gleitzone wird Übergangsbereich

Bundesregierung entlastet Geringverdiener

Steuerpflichtige Schenkungen

Steuerpflichtige Schenkungen

Steuerpflichtige freigebige Zuwendungen

Steueroasen im Blickpunkt

Steueroasen im Blickpunkt

EU passt schwarze und graue Liste an

Steuerabzug von Totalverlusten

Steuerabzug von Totalverlusten

Gewinne besteuern, die Verrechnung von Verlusten jedoch verweigern.

Werbungskostenabzug aus Übungsleitertätigkeit

Werbungskostenabzug aus Übungsleitertätigkeit

Ein Übungsleiter erzielte Einnahmen in Höhe von € 108,00, machte gleichzeitig Ausgaben in Höhe von € 608,60 geltend.

Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14.5.2019 (Az. C-55/18) die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.


Jahressteuergesetz 2019

Illustration

Steueränderungsgesetz

Das Jahressteuergesetz 2019 trägt offiziell den Namen: „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Die amtliche Bezeichnung lässt erahnen, dass Elektrofahrzeuge im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen.

Förderung Elektromobilität

Im Wesentlichen beinhaltet der Referentenentwurf eine Verlängerung der bisherigen Vergünstigungsmaßnahmen für Elektromobilität bis Ende 2030. Es sind aber auch Neuerungen enthalten. So soll eine 50%ige Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge im Jahr der Anschaffung eingeführt werden (§ 7c Einkommensteuergesetz/EStG-E). Darüber hinaus winken Gewerbetreibenden Steuererleichterungen. So soll sich bei der Ermittlung der Summe der für den Gewinn hinzurechnungspflichtigen Beträge nach § 8 Nummer 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) die Anmietung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen nur zur Hälfte auf den steuerpflichtigen Gewerbegewinn auswirken (§ 8 Nummer 1 Buchst. d Satz 2 GewStG).

Grunderwerbsteuer

Der Referentenentwurf enthält die seit Langem diskutierte Verschärfung für „Share Deals“. Vorgesehen sind unter anderem eine Senkung der bisherigen Beteiligungsschwelle beim Anteilseignerwechsel von 95 % auf 90 % und eine Verdoppelung der Behaltensfrist auf 10 Jahre.

Umsatzsteuergesetz

Eine wesentliche Neuerung aus dem Referentenentwurf zum Umsatzsteuerrecht ist die Einführung des ermäßigten Steuersatzes für elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Darüber hinaus gibt es Neuerungen bei Reihengeschäften und bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Jobtickets

Jobtickets wurden zu Jahresbeginn steuerfrei gestellt, allerdings unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Künftig soll der Arbeitgeber die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 % pauschal versteuern können. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

Stand: 25. Juni 2019

Bild: tongpatong - stock.adobe.com

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