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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2019

Klimaschutzprogramm 2030

Klimaschutzprogramm 2030

Steueranreize für mehr Umweltschutz

Steuerförderung für Ehrenämter

Steuerförderung für Ehrenämter

Geplante Freibetragserhöhungen

Währungsverluste aus Fremdwährungsdarlehen

Währungsverluste aus Fremdwährungsdarlehen

BFH verneint Werbungskostenabzug

Wertlose Aktien noch 2019 ausbuchen

Wertlose Aktien noch 2019 ausbuchen

Gesetzesänderung zum Jahreswechsel droht

A1-Bescheinigungen

A1-Bescheinigungen

Arbeitnehmerentsendung

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 3.9.2019 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 vorgelegt.

Eigenbelege für den Betriebsausgabenabzug

Eigenbelege für den Betriebsausgabenabzug

Grundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.

Fristverlängerung für Registrierkassen-Umstellung

Fristverlängerung für Registrierkassen-Umstellung

Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen.


Klimaschutzprogramm 2030

Illustration

Klimaschutzziele

Die Regierungsparteien stellten am 20.9.2019 diverse Maßnahmen vor, mit denen die Klimaschutzziele für 2030 erreicht werden sollen. In dem Maßnahmenpaket sind auch einige Steueränderungen enthalten.

Entfernungspauschale, Bahnfahrten

Die Entfernungspauschale für Berufspendler soll ab 2021 von € 0,30 auf € 0,35 ab dem 21. Kilometer erhöht werden. Die Regelung ist bis Ende 2026 befristet. Bahnfernreisen mit ICE und IC sollen durch Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7 % günstiger werden.

Elektrofahrzeuge

Unternehmer, die ein Elektrofahrzeug oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug als betrieblich genutztes Kraftfahrzeug verwenden, müssen derzeit nur 1 % des hälftigen Listenpreises als privaten Nutzungsanteil versteuern. Mit dem Klimapaket soll die Bemessungsgrundlage für die private Nutzungsversteuerung reiner Elektrofahrzeuge von 0,5 % auf 0,25 % gesenkt werden. Außerdem soll die Steuerbefreiung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (§ 3d KraftStG) bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Darüber hinaus soll die Einrichtung privater PKW-Ladeinfrastrukturen in Mehrfamilienhäusern mit einem Handwerkerbonus gefördert werden. Vermieter sollen zur Duldung solcher Einrichtungen verpflichtet werden.

Höhere Steuern für Verbrennungsfahrzeuge

Wer ab dem übernächsten Jahr noch ein neues Fahrzeug mit Verbrennungsmotor anschafft, muss bei der Kraftfahrzeugsteuer tiefer in die Tasche greifen. So soll sich die Bemessungsgrundlage für die Steuer überwiegend auf die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs pro Kilometer beziehen und oberhalb von 95 g CO2/km schrittweise erhöht werden.

Energetische Sanierungen

Steuerförderungen sind auch für Haus- und Immobilienbesitzer geplant, die umweltgerechte Sanierungsmaßnahmen vornehmen. So soll der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden ab 2020 steuerlich gefördert werden. Nach dem Eckpunkteprogramm soll die Steuerförderung 20 % der Modernisierungskosten betragen. Diese sollen von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: Chinnapong - stock.adobe.com

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