Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2019

Klimaschutzprogramm 2030

Klimaschutzprogramm 2030

Steueranreize für mehr Umweltschutz

Steuerförderung für Ehrenämter

Steuerförderung für Ehrenämter

Geplante Freibetragserhöhungen

Währungsverluste aus Fremdwährungsdarlehen

Währungsverluste aus Fremdwährungsdarlehen

BFH verneint Werbungskostenabzug

Wertlose Aktien noch 2019 ausbuchen

Wertlose Aktien noch 2019 ausbuchen

Gesetzesänderung zum Jahreswechsel droht

A1-Bescheinigungen

A1-Bescheinigungen

Arbeitnehmerentsendung

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 3.9.2019 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 vorgelegt.

Eigenbelege für den Betriebsausgabenabzug

Eigenbelege für den Betriebsausgabenabzug

Grundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.

Fristverlängerung für Registrierkassen-Umstellung

Fristverlängerung für Registrierkassen-Umstellung

Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen.


Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020

Illustration

Rechengrößenverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 3.9.2019 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 vorgelegt. In dieser Verordnung werden u. a. die Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt. Für 2020 gelten folgende Beitragswerte:

Beitragsbemessungsgrenze

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) steigt von € 6.700,00/Monat auf € 6.900,00/Monat bzw. € 82.800,00/Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird von € 6.150,00/Monat auf € 6.450,00/Monat bzw. € 77.400,00/Jahr angehoben. Die bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt im Jahr 2020 € 56.250,00 (2019: € 54.450,00) bzw. € 4.687,50 monatlich.

Versicherungspflichtgrenze, Bezugsgröße

Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird angehoben, und zwar von € 60.750,00 auf € 62.550,00.

Arbeitnehmer, die mit ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt diese Grenze überschreiten, können sich privat versichern. Nach dem Entwurf steigt die Bezugsgröße West im Jahr 2020 auf monatlich € 3.185,00, die Bezugsgröße Ost auf monatlich € 3.010,00. Die Bezugsgröße stellt einen wichtigen Ankerwert für eine Reihe daraus abgeleiteter Grenz- oder Bezugswerte im Sozialversicherungsrecht bzw. Sozialrecht dar.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: katrin_timoff - Fotolia.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953