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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe September 2022

Energiepreispauschale für Minijobber

Energiepreispauschale für Minijobber

Was bei Minijobbern und geringfügig Beschäftigten zu beachten ist

Lohnsteuer-Richtlinien 2023

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BMF veröffentlicht neuen Richtlinienentwurf

Mitteilungsverordnung neu gefasst

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Datenflut an die Finanzämter nimmt zu

Neue Informationspflichten in Arbeitsverträgen
Abtretung von Kapitallebensversicherungen

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Versicherungsnehmer setzen hier oftmals die Steuerprivilegien älterer Lebensversicherungen aufs Spiel

Staatenliste 2022

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Automatischer Informationsaustausch von Kontodaten

FAQ Ukraine veröffentlicht

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Fragen-Antworten Katalog zum Thema Ukraine

Steuerzahler-Gedenktag 2022

Steuerzahler-Gedenktag 2022

Für 2022 fällt dieser Tag auf den 13. Juli. Damit bestätigt sich der Trend einer Verschiebung des Gedenktags weiter in den Juli hinein


Energiepreispauschale für Minijobber

Illustration

Minijobber mit Haupt- und Nebenjob

Minijobber sowie Krankengeld- und Elterngeldbezieher erhalten wie alle übrigen Erwerbstätigen die Energiepreispauschale. Da Minijobber im Regelfall mehrere Arbeitgeber haben, besteht ein Auszahlungsanspruch nur gegenüber jenem Arbeitgeber (Hauptarbeitgeber), dem die ELStAM Daten vorliegen. Es besteht insoweit kein Wahlrecht des Mitarbeiters, aus welchem Dienstverhältnis die Energiepreispauschale ausgezahlt werden soll. Ein Minijobber mit Haupt- und Nebenbeschäftigung darf nicht bestätigen, dass der Minijob das erste Dienstverhältnis ist. Macht der Minijobber falsche Angaben, um die Energiepreispauschale doppelt zu erhalten, greifen die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.

Minijobber ohne Hauptbeschäftigung

Bei Minijobber ohne Hauptbeschäftigung erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Minijob-Arbeitgeber aber nur, wenn dieser ohnehin eine Lohnsteueranmeldung abgibt. Eine Auszahlungspflicht besteht beispielsweise nicht für Kleinst-Arbeitgeber, also solche, die ausschließlich Minijobber beschäftigen. Minijobber ohne Hauptarbeitgeber erhalten die Energiepreispauschale mit der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2022.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie ein Erklärungsformular hält die Minijob-Zentrale unter https://magazin.minijob-zentrale.de/auch-minijobber-koennen-die-energiepreispauschale-erhalten/ bereit.

Stand: 30. August 2022

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

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