Jahressteuergesetz 2022
Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung
Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung
Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
Steuergesetzgeber will 48 Millionen Steuerpflichtige steuerlich entlasten
BMF veröffentlicht Entwurfsschreiben
Schärfere Mitwirkungspflichten für Steuerzahler
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr
Was dem Steuerzahler „netto“ bleibt
Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 beschlossen. Diese Einmalzahlung wurde den meisten Zahlungsempfängern im September 2022 ausbezahlt bzw. gutgeschrieben. Der administrative Aufwand ist dabei enorm. Elf neue Paragrafen mussten im Einkommensteuergesetz allein für die Energiepreispauschale eingefügt werden (vgl. XV- Abschnitt §§ 112 bis 122).
Der Abgeordnete Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) wollte wissen, was dem Steuerzahler letztendlich von den € 300,00 bleibt. Die Antwort darauf fällt ernüchternd aus (BT-Drucks. 20/2692, S. 14). Im Durchschnitt bleiben dem Steuerzahler von den € 300,00 gerade mal € 193,00. Der Durchschnittsabzugsbetrag von € 107,00 ergibt sich laut Antwort der Bundesregierung aus dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst für Vollzeitbeschäftigte in 2021 in Höhe von € 54.304,00.
Stand: 27. September 2022
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