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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Oktober 2022

Jahressteuergesetz 2022

Jahressteuergesetz 2022

Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung

Abgeltungsteuer bleibt vorerst

Abgeltungsteuer bleibt vorerst

Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

Neues Inflationsausgleichsgesetz

Neues Inflationsausgleichsgesetz

Steuergesetzgeber will 48 Millionen Steuerpflichtige steuerlich entlasten

Funktionsverlagerungsverordnung

Funktionsverlagerungsverordnung

BMF veröffentlicht Entwurfsschreiben

Qualifizierte Mitwirkungspflichten

Qualifizierte Mitwirkungspflichten

Schärfere Mitwirkungspflichten für Steuerzahler

Säumniszuschläge auf dem Prüfstand

Säumniszuschläge auf dem Prüfstand

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Fahrten zur Arbeit mit Betriebs-Pkw

Fahrten zur Arbeit mit Betriebs-Pkw

Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr

Energiepreispauschale

Energiepreispauschale

Was dem Steuerzahler „netto“ bleibt


Energiepreispauschale

Illustration

Großer Aufwand wenig Nutzen

Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 beschlossen. Diese Einmalzahlung wurde den meisten Zahlungsempfängern im September 2022 ausbezahlt bzw. gutgeschrieben. Der administrative Aufwand ist dabei enorm. Elf neue Paragrafen mussten im Einkommensteuergesetz allein für die Energiepreispauschale eingefügt werden (vgl. XV- Abschnitt §§ 112 bis 122). 

Was „netto“ bleibt

Der Abgeordnete Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) wollte wissen, was dem Steuerzahler letztendlich von den € 300,00 bleibt. Die Antwort darauf fällt ernüchternd aus (BT-Drucks. 20/2692, S. 14). Im Durchschnitt bleiben dem Steuerzahler von den € 300,00 gerade mal € 193,00. Der Durchschnittsabzugsbetrag von € 107,00 ergibt sich laut Antwort der Bundesregierung aus dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst für Vollzeitbeschäftigte in 2021 in Höhe von € 54.304,00.

Stand: 27. September 2022

Bild: Proxima Studio - stock.adobe.com

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