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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2024

Jahressteuergesetz 2024

Jahressteuergesetz 2024

BMF veröffentlicht 243-seitigen Referentenentwurf für umfassende Steueränderungen

Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen

Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltung auch bei nur eingeschränkter Teilnahme zulässig

Unrichtiger Steuerausweis

Unrichtiger Steuerausweis

Neue EuGH-Rechtsprechung zur unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuer

Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt

Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt

Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt einholen

Ferienjobs

Ferienjobs

Tipps für die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Initiative FASTER

Initiative FASTER

EU-Rat macht Weg frei für ein schnelleres Verfahren zur Entlastung von Doppelbesteuerung

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung

Fahrzeit von etwa einer Autostunde zumutbar

Buchführungsdaten-Schnittstelle

Buchführungsdaten-Schnittstelle

Diskussionsentwurf für neue Buchführungsdatenschnittstellenverordnung


Unrichtiger Steuerausweis

Besprechung

Umsatzsteuerausweis

Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen einem unrichtigen und einem unberechtigten Steuerausweis. Ein unrichtiger Steuerausweis liegt bei Anwendung des falschen Umsatzsteuersatzes vor. Weist z. B. eine Kleinunternehmerin bzw. ein Kleinunternehmer oder sonstiger nicht zum Umsatzsteuerausweis berechtigter Unternehmer die Steuer aus, liegt ein unberechtigter Steuerausweis vor (§ 14c Abs. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz/UStG). Die Konsequenz eines unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises ist bzw. war, dass die Rechnungsausstellerin bzw. der Rechnungsaussteller die Steuer schuldet.

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof/EuGH hat in einem österreichischen Klagefall entschieden, dass der Rechnungsaussteller bei unrichtigem Steuerausweis die Umsatzsteuer nicht schuldet, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Endverbraucher ist (EuGH vom 8.12.2022 Rechtssache P-GmbH C 378/21).

Finanzverwaltung reagiert

Die Finanzverwaltung hat jetzt mit einem BMF-Schreiben (vom 27.2.2024 III C 2 - S 7282/19/10001 :002) reagiert und die EuGH-Rechtsprechung insoweit anerkannt, als dass ein Rechnungsaussteller entgegen den Regelungen in § 14c Abs. 1 UStG die Umsatzsteuer nicht schuldet, wenn der Leistungs- und Rechnungsempfänger Endverbraucher ist. Was den unberechtigten Steuerausweis betrifft, so hält das BMF an der gesetzlichen Regelung fest. Die EuGH-Grundsätze sollen nur soweit Anwendung finden, als ein Kleinunternehmer unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen hat.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: Tj - stock.adobe.com

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