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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2019

Neues Forschungszulagengesetz

Neues Forschungszulagengesetz

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Fallstricke beim elektronischen Fahrtenbuch

Fallstricke beim elektronischen Fahrtenbuch

Fahrtenbuch muss Fahrtanlässe enthalten

Zinseinspruch gegen die Gewerbesteuer

Zinseinspruch gegen die Gewerbesteuer

Keine Bindungswirkung für Kommunen

Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

Neue Verwaltungsvorschriften

Mitarbeiterentsendung 2019

Mitarbeiterentsendung 2019

Neues BMF-Schreiben

Grunderwerbsteuer beim Unternehmenskauf

Grunderwerbsteuer beim Unternehmenskauf

Der Share Deal ist die übliche Methode bei Kapitalgesellschaften.

Kurzzeitige Vermietung steuerunschädlich

Kurzzeitige Vermietung steuerunschädlich

Ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien können ohne Beachtung jeglicher Mindestbesitzzeiten stets steuerfrei veräußert werden.

Brexit verschoben

Brexit verschoben

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem Sondergipfel in Brüssel am 11.4.2019 dazu geeinigt, Großbritannien eine weitere Aufschubfrist bis 31.10.2019 zu gewähren.


Zinseinspruch gegen die Gewerbesteuer

Illustration

Widerspruch richtig begründen

Während die Finanzverwaltung Zinsen zur Einkommensteuer regelmäßig auf Antrag unter Bezug auf das BMF-Schreiben vom 14.12.2018 (IV A 3 - S 0465/18/10005-01) ab dem 1.4.2012 aussetzt, halten sich die Kommunen bezüglich der Zinsfestsetzungen zur Gewerbesteuer im Regelfall nicht an diese Verwaltungsanweisung. Sie ist für die Kommunen auch nicht bindend. Gegenüber den Kommunen sollte der Widerspruch zum Gewerbesteuerbescheid am besten mit den anhängigen Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) begründet werden.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

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