Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2021

Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?

Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?

Es gibt weiterhin viele Unternehmen, die immer noch von Schließungen betroffen sind oder durch die lange Phase der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten haben.

Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)

Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)

Umsetzung der zweiten Reformstufe zum 1.7.2021

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“

Steuerfreie Corona-Prämie

Steuerfreie Corona-Prämie

Auszahlungsfrist bis 31.3.2022 verlängert

Bürokratieerleichterungen

Bürokratieerleichterungen

22 Punkte-Paket der Bundesregierung

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Sozialversicherungsrechtliche Regelungen

Ungewollte Betriebsstätten vermeiden

Ungewollte Betriebsstätten vermeiden

Unterschiedliche Betriebsstättendefinition

Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen

Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen

Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen

Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen

Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.

Minijobber in der Corona-Krise

Minijobber in der Corona-Krise

Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.


Ferienjobs für Schüler und Studenten

Illustration

Geringfügige Beschäftigung

Ferienjobs erfüllen im Regelfall die Voraussetzung einer zeitlich geringfügigen Beschäftigung, da sie auf wenige Wochen befristet sind und im Allgemeinen drei Monate nicht überschreiten. Eine zeitlich geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn der Ferienjob insgesamt 70 Arbeitstage bzw. 90 Kalendertage nicht überschreitet. Zur Berechnung der Fristen sind alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zu berücksichtigen. Daher müssen alle seit Jahresbeginn zurückgelegten Schülerjobs in Form einer kurzfristigen Beschäftigung in die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einbezogen werden. Die berufsmäßige Ausübung eines Ferienjobs scheidet regelmäßig aus. Unter diesen Voraussetzungen besteht keine Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Für Schüler besteht jedoch Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür hat der Arbeitgeber aufzubringen.

Studenten

Studenten sind sozialversicherungsfrei, wenn der Ferienjob in den Semesterferien ausgeübt wird und der Beschäftigte an einer Hochschule, Fachhochschule oder Akademie eingeschrieben ist und 70 Arbeitstage oder 3 Monate (bzw. vom 01.03.2021 bis 31.10.2021 102 Arbeitstage oder 4 Monate) nicht überschritten werden. In der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt ein Student immer der Versicherungspflicht. Studenten sind wie Aushilfen zu behandeln und deren Arbeitsentgelte sind im Jahreslohnnachweis an die Berufsgenossenschaft zu melden.

Mindestlohn, Lohnsteuer

Für minderjährige Schüler gilt der Mindestlohn nicht. Eine Lohnsteuer müssen Ferienjobber im Regelfall nicht entrichten. Der Ferienjobber überschreitet die steuerlichen Frei- und Pauschbeträge in der Steuerklasse I im Regelfall nicht.

Schulentlassene

Abweichende Regelungen gelten hingegen für die meisten Schulentlassenen. Jobbt ein Schulentlassener beispielsweise zwischen Abitur oder Dualem Studium, ist stets eine berufsmäßige Beschäftigung anzunehmen, die eine kurzfristige Beschäftigung ausschließt. Unter diesen Voraussetzungen finden die für Arbeitnehmer geltenden Regelungen in der gesetzlichen Sozialversicherung Anwendung.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953