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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2021

Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?

Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?

Es gibt weiterhin viele Unternehmen, die immer noch von Schließungen betroffen sind oder durch die lange Phase der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten haben.

Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)

Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)

Umsetzung der zweiten Reformstufe zum 1.7.2021

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“

Steuerfreie Corona-Prämie

Steuerfreie Corona-Prämie

Auszahlungsfrist bis 31.3.2022 verlängert

Bürokratieerleichterungen

Bürokratieerleichterungen

22 Punkte-Paket der Bundesregierung

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Sozialversicherungsrechtliche Regelungen

Ungewollte Betriebsstätten vermeiden

Ungewollte Betriebsstätten vermeiden

Unterschiedliche Betriebsstättendefinition

Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen

Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen

Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen

Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen

Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.

Minijobber in der Corona-Krise

Minijobber in der Corona-Krise

Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.


Steuerfreie Corona-Prämie

Illustration

Gemäß § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern seit dem 1.3.2020 einen Corona-Bonus bis zu maximal € 1.500,00 steuerfrei auszahlen. Der Bonus kann sowohl als Geldleistung als auch als Sachbezug gewährt werden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

Verlängerung der Auszahlungsfrist

Die Frist für die steuerfreien Corona-Prämien wurde nun bis zum 31.3.2022 verlängert. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern bisher noch keine Sonderzahlung gewährt haben, können dies also bis dahin nachholen.

Voraussetzungen bleiben gleich

Die Voraussetzungen, unter denen Corona-Prämien steuerfrei ausbezahlt werden können, bleiben dabei unverändert. Wichtig ist insbesondere, dass der Höchstbetrag von € 1.500,00 trotz der Verlängerung nur einmalig in Anspruch genommen werden kann.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

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