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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe August 2020

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Stärkung der Binnennachfrage

Lohnsteuernachschau 2019

Lohnsteuernachschau 2019

Neueste Statistiken der obersten Finanzbehörden

Internationale Steuerreformen

Internationale Steuerreformen

Neue Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung ist die Steuerförderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.

Maklerkosten neu verteilt

Maklerkosten neu verteilt

Neue gesetzliche Regelung

Temporäre Umsatzsteuersenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Temporäre Umsatzsteuersenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Der ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %.

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage

Urlaub in der Kurzarbeit

Urlaub in der Kurzarbeit

Wissenswertes für Arbeitgeber

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag

Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag

Pauschal ermittelte Verlustrückträge

Höheres Kurzarbeitergeld

Höheres Kurzarbeitergeld

Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise

Neue Umzugspauschalen 2020

Neue Umzugspauschalen 2020

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten

Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten

Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften


Neue Umzugspauschalen 2020

Illustration

Umzugskosten

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden (R 9.9. Lohnsteuerrichtlinien- LStR- 2015). Die Finanzverwaltung lässt dabei die tatsächlichen Umzugskosten bis zur Höhe der Beträge zum Werbungskostenabzug zu, die nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) gezahlt werden können.

Pauschbeträge 2020

Ab dem 1.6.2020 gelten nach dem BMF-Schreiben vom 20.5.2020 (IV C 5-S 2353/20/10004:001) in Verbindung mit dem BUKG folgende Pauschbeträge: Für die Anerkennung von Auslagen für den durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind können € 1.146,00 steuerfrei erstattet bzw. als Werbungskostenabzug geltend gemacht werden. Aufwendungen für sonstige Umzugsauslagen erkennt die Finanzverwaltung mit bis zu € 860,00 für den Berechtigten an. Für jede andere Person (Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben) erhöhen sich die neuen Pauschalen um € 573,00. Eine dreiköpfige Familie kann somit für sonstige Umzugskosten insgesamt (€ 860,00 + 2 * € 573,00) € 2.006,00 vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bekommen (R 9.9. Abs. 3 LStR 2015) oder als Werbungskostenpauschale abziehen. Wer beispielsweise in einer Wohngemeinschaft lebt, also selbst keine eigene Wohnung unterhält oder in eine Wohngemeinschaft umzieht, kann seit dem 1.6.2020 € 172,00 geltend machen bzw. steuerfrei ersetzt bekommen.

Maßgeblicher Zeitpunkt

Als maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Pauschalen gilt der Tag vor dem Einladen des Umzugsgutes.

Stand: 29. Juli 2020

Bild: jenausmax - stock.adobe.com

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