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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe August 2021

Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?

Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?

Handlungsbedarf in Steuerstrafangelegenheiten

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz verabschiedet
Reform der Körperschaftsteuer

Reform der Körperschaftsteuer

Neue Besteuerungsoption für Personengesellschaften

Änderungen beim Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige

Änderungen beim Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige

Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Effiziente Lohnsteuer-Nachschau

Effiziente Lohnsteuer-Nachschau

Lohnsteuer-Nachschau

Einkommensteuererklärung 2019

Einkommensteuererklärung 2019

Verlängerte Abgabefrist endet am 31.8.2021

Doppelbesteuerung von Zinserträgen

Doppelbesteuerung von Zinserträgen

Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 1.904,00 sofort abschreiben

Änderungen beim Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige

Illustration

Steuerabzug

Nicht in Deutschland ansässige Steuerpflichtige, die im Inland mit bestimmten Aktivitäten Einkünfte erzielen, unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht. Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird die Einkommensteuer in vielen Fällen im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs an der Quelle erhoben.

Verbesserungen beim Steuerabzug

Am 8.6.2021 wurde das „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) im Bundesgesetzblatt (Ausgabe I S. 1259) verkündet. Ziel dieses Gesetzes ist,

  • den bürokratischen Aufwand beim Kapitalertragsteuerabzug durch eine fortschreitende Digitalisierung und
  • die Risiken durch eine stärkere Haftung der Aussteller von Steuerbescheinigungen sowie durch neue Missbrauchsbekämpfungsvorschriften (insbesondere betreffend des Treaty Shoppings) zu verringern. So stellen z. B. inländische Kreditinstitute beschränkt steuerpflichtigen Kontoinhabern künftig keine papiergebundenen Steuerbescheinigungen mehr aus (§ 45a Abs. 2a Einkommensteuergesetz - EStG).

Treaty Shopping

Zur Verhindung der Inanspruchnahme unberechtigter Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) enthält der neue § 50d Abs. 3 EStG eine allgemeine Missbrauchsvermutung, welche bei Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft, Personenvereinigung oder dergleichen greift und nur durch Gegenbeweis oder bei Vorliegen einer persönlichen oder sachlichen Entlastungsberechtigung entkräftet werden kann.

Stand: 27. Juli 2021

Bild: Eisenhans - stock.adobe.com

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