
Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?
Handlungsbedarf in Steuerstrafangelegenheiten
Handlungsbedarf in Steuerstrafangelegenheiten
Vom Auffangregister zum Vollregister
Neue Besteuerungsoption für Personengesellschaften
Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
Lohnsteuer-Nachschau
Verlängerte Abgabefrist endet am 31.8.2021
Erbschaftsteuer und Einkommensteuer
Investitionsabzugsbetrag
Als Folge der Coronapandemie beschloss der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019“ (BGBl 2021 I S 237) eine verlängerte Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019. Die Fristverlängerung gilt für durch Steuerberater angefertigte Steuererklärungen („beratene Fälle“) und endet am 31.8.2021.
Bei fristgerechter Abgabe werden keine Verzugszinsen fällig. Die regulär fünfzehnmonatige zinsfreie Karenzzeit wurde für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert und endet am 30.9.2021. Steuernachforderungen für 2019 sind somit erst ab dem 1.10.2021 zu verzinsen.
Stand: 27. Juli 2021
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