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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe August 2021

Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?

Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?

Handlungsbedarf in Steuerstrafangelegenheiten

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz verabschiedet
Reform der Körperschaftsteuer

Reform der Körperschaftsteuer

Neue Besteuerungsoption für Personengesellschaften

Änderungen beim Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige

Änderungen beim Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige

Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Effiziente Lohnsteuer-Nachschau

Effiziente Lohnsteuer-Nachschau

Lohnsteuer-Nachschau

Einkommensteuererklärung 2019

Einkommensteuererklärung 2019

Verlängerte Abgabefrist endet am 31.8.2021

Doppelbesteuerung von Zinserträgen

Doppelbesteuerung von Zinserträgen

Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 1.904,00 sofort abschreiben

Doppelbesteuerung von Zinserträgen

Illustration

Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Im Streitfall fielen Anteile an einem thesaurierenden Investmentfonds in den Nachlass. Der Erbe zahlte darauf Erbschaftsteuer. Maßgeblich für den steuerpflichtigen Erwerb war der Kurswert inklusive Stückzinsen. Wenig später veräußerte der Erbe die Anteile. Das Finanzamt unterwarf die bereits mit Erbschaftsteuer belasteten Stückzinsen zusätzlich der Einkommensteuer (Abgeltungsteuer). Insgesamt zahlte der Erbe 55 % Erbschaft- und Einkommensteuern auf die Kapitaleinkünfte.

Keine Steuerermäßigung bei Kapitaleinkünften

Das Finanzgericht (FG) Münster sah im betreffenden Fall einer Doppelbesteuerung von Zinserträgen mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer keine Überbesteuerung (Urteil vom 17.2.2021 7 K 3409/20 AO). Zwar sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) in § 35b eine gewisse Abmilderung in den Fällen einer Doppelbelastung von Erträgen mit Einkommensteuer und Erbschaftsteuer vor. Diese Regelung erfasst allerdings nur Einkünfte, die der tariflichen Einkommensbesteuerung unterliegen. Kapitalerträge unterliegen hingegen der Abgeltungsteuer. Da Kapitaleinkünfte nur mit 25 % Kapitalertragsteuer belastet sind, fällt nach Auffassung des FG die Doppelbelastung weniger stark ins Gewicht, als bei anderen Einkünften.

Nachlassverbindlichkeit

Das FG verneinte auch den steuermindernden Abzug der aus der späteren Veräußerung resultierenden Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer. Gegen dieses Urteil wurde die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.

Stand: 27. Juli 2021

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

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