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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe August 2023

Corona-Schlussabrechnungen

Corona-Schlussabrechnungen

Finanzverwaltung verlängert Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis Ende Oktober 2023

Homepage

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Maßgebliche Abschreibungsdauer beträgt drei Jahre

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich für Lohnfortzahlung

Beschäftigung von Schülern und Studenten während der Ferienzeit

Beschäftigung von Schülern und Studenten während der Ferienzeit

Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei zeitlich befristeten Beschäftigungen während der Ferienzeit

Deutschlandticket

Deutschlandticket

Arbeitgeberzuschüsse für Deutschlandticket als Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei

Geldtransfers ins Ausland

Geldtransfers ins Ausland

Überweisungen von Geldbeträgen ins Ausland unterliegen bestimmten Meldepflichten

Vergleichswertverfahren

Vergleichswertverfahren

Vergleichspreise und Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse auf dem Prüfstand

Inflationsausgleichsprämie

Inflationsausgleichsprämie

BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie


Geldtransfers ins Ausland

Illustration

Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank

Wird ein Konto/Depot im Ausland unterhalten oder besteht an einer ausländischen Betriebsstätte oder an einem Unternehmen eine wesentliche Beteiligung oder wird eine Ferienwohnung im Ausland unterhalten, müssen die Meldepflichten für Geldtransfers an die Deutsche Bundesbank beachtet werden.

Geldtransfers

Inländer müssen grundsätzlich alle Zahlungen melden, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (§ 67 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung/AWV). Ausgenommen sind Zahlungen bis zu € 12.500,00 oder Zahlungen, die in Verbindung mit einer Warenein- und -ausfuhr geleistet werden oder Zahlungen in Verbindung mit kurzfristigen Krediten mit Laufzeiten von nicht mehr als zwölf Monaten.

Transfers auf eigene Auslandskonten

Keine Meldepflicht besteht allerdings für Überweisungen von einem eigenen Inlandskonto auf ein eigenes Auslandskonto. Das heißt, wenn ein Konto in Österreich oder der Schweiz oder einem anderen Drittland eröffnet und dieses von Deutschland aus mit Guthaben befüllt wird, müssen keine Meldungen erfolgen. Denn wirtschaftlich betrachtet fließt mit Transaktionen zwischen eigenen Konten kein Geld ins Ausland. Eine Meldepflicht besteht allerdings dann, wenn vom Auslandskonto weitere Überweisungen auf Drittkonten im Ausland getätigt werden.

Selbstständige Meldepflicht

Werden meldepflichtige Sachverhalte erfüllt, muss die Meldung selbstständig getätigt werden. Eine Aufforderung durch die Deutsche Bundesbank oder die überweisenden Inlands-/Auslandsbank erfolgt nicht. Zahlungen müssen bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats gemeldet werden. Verstöße gegen die Meldepflichten können mit Bußgeld geahndet werden.

Stand: 26. Juli 2023

Bild: Pakin - stock.adobe.com

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