Steuervergünstigungen für E-Fuels-only-Fahrzeuge
Bundesregierung plant Steuervergünstigungen auch für E-Fuels-only-Fahrzeuge
Bundesregierung plant Steuervergünstigungen auch für E-Fuels-only-Fahrzeuge
Letztmalige Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Auszahlung bis 31.12.2024
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2024 vernichtet werden können
Kapitalanleger sollten Absetzbarkeit des Transaktionskostenanteils bei all-in-fees nutzen
Verhinderung einer doppelten Nichtbesteuerung bei grenzübergreifenden Sachverhalten
Welche Sachbezugswerte in 2025 gelten
Keine Steuerermäßigung bei Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen in 2025
Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (vom 19.10.2022, BGBl. I S. 1743) wurde Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet, allen Beschäftigten zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Voraussetzung ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird und € 3.000,00 nicht überschreitet. Die Möglichkeit der steuerfreien Auszahlung dieser Prämie endet am 31.12.2024.
Wichtig ist, dass die Prämie bis zu diesem Stichtag dem Konto der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers gutgeschrieben ist. Es reicht nicht aus, die Prämie mit der Lohn-/Gehaltsabrechnung für Dezember 2024 im Januar 2025 auszuzahlen.
Die Finanzverwaltung lässt die Auszahlung dieser Prämie unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Überstundenausgleich zu. Dies gilt insoweit, als Überstunden nicht regelmäßig bezahlt werden oder ihre Auszahlung nicht vertraglich vereinbart ist. Denn bei vereinbarter Überstundenvergütung wird die Inflationsausgleichsprämie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber geleistet.
Die Inflationsausgleichsprämie kann auch in mehreren Teiltranchen ausgezahlt werden. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen bei unterschiedlichen Arbeitgebern kann die Prämie auch mehrfach steuerfrei gewährt werden.
Stand: 26. November 2024
Regelsteuersatz Aufbewahrungspflichten Gewinnausschüttung Einnahmen-Überschuss-Rechnung Belegausgabepflicht Schutzmasken Partnerschaft Firmenauto Betriebskosten Verfassungsgerichtshof Stille Reserven Ausbildung Auslandsreise Lohnsteuerabzug Elektronisches Fahrtenbuch Arzneimittel Förderungen Existenzminimum Leistungsempfänger Lebensversicherung Umsatzsteuerfrei Pauschalsteuer Sicherheitseinrichtung Berufskleidung Patientenverfügung Abgabefrist Bilanz Rentenversicherung BEPS Depot Erträge Verjährung Qualifizierungschancengesetz Restaurant Sachwertverfahren Privatvermögen Lobbyregister Lohnausfall Buchführung Doppelbesteuerungsabkommen Freistellung Privatnutzung Kapitalgesellschaft Dienstreise Lohnsteuerpflicht Pflegeversicherung Reparaturaufwendung Quellensteuer Fachbehandlungen Dienstwagen