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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Februar 2019

Grundsteuerreform 2019

Grundsteuerreform 2019

Neue Besteuerungsmodelle

Rechnungsanschrift

Rechnungsanschrift

Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Urlaubsanspruch eines Erblassers

Urlaubsanspruch eines Erblassers

Vergütungsanspruch der Erben

Vorabpauschale für Investmentfonds
Pauschbeträge für Auslandsreisen 2019
Steuerförderung für Mietwohnungen

Steuerförderung für Mietwohnungen

Eigentlich hätten Immobilienanleger, die in den Mietwohnungsbau investieren, zum Jahresanfang ein besonderes Steuerabschreibungsmodell erhalten sollen.

Herrenabende zur Hälfte steuerlich absetzbar?

Herrenabende zur Hälfte steuerlich absetzbar?

Eine Rechtsanwalt-Partnerschaft machte Aufwendungen für Herrenabende als Betriebsausgabe geltend.

Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag

Seit 1.1.2013 wird der Rundfunkbeitrag in Deutschland unabhängig vom tatsächlichen Besitz eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes erhoben.


Steuerförderung für Mietwohnungen

Illustration

Sonderabschreibung

Eigentlich hätten Immobilienanleger, die in den Mietwohnungsbau investieren, zum Jahresanfang ein besonderes Steuerabschreibungsmodell erhalten sollen. Die Bundesregierung legte hierzu den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vor. Der Entwurf sieht Sonderabschreibungen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 5 % pro Jahr für insgesamt 4 Jahre vor (§ 7b Abs. 1 Einkommensteuergesetz-Entwurf). Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einzelnen Wohnungen € 3.000,00 je Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten.

Blockade im Bundesrat

Der Bundesrat hatte in der letzten Sitzung vor Jahresende am 14.12.2018 die Beratung dieses Gesetzentwurfes von der Tagesordnung genommen. Da das Gesetz vom Bundesrat genehmigt werden muss, konnte es somit nicht zum Jahresanfang in Kraft treten.

Kritik des Bundesrats

Der Bundesrat bemängelte, dass der Gesetzentwurf keine Regelung für die Begrenzung der Miethöhe enthält. Der Bundesrat verlangt hier die Sicherstellung, dass Investoren nicht die höchstmögliche Miete verlangen würden. Außerdem hatte der Bundesrat kritisiert, dass allein eine Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten zur Schaffung neuer Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment nicht ausreichen würde. Schon der Bundestag hatte in einem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden.

Stand: 29. Januar 2019

Bild: Eisenhans - Fotolia.com

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