Steuerfortentwicklungsgesetz
Änderungsgesetz in Auszügen in Kraft getreten
Änderungsgesetz in Auszügen in Kraft getreten
Lohnsteuerliche Änderungen ab 2025
Bundesregierung verdoppelt Bezugszeit auf 24 Monate
BFH äußert sich zur Erschütterung des Anscheinsbeweises für Pkw-Privatnutzung
Erhöhung der Erbfallkostenpauschale auf € 15.000,00
Maßgebliche Aufteilungsprozentsätze für 2025
Neue Hinzuverdienstgrenzen und Renteneintrittsalter 2025
BMF veröffentlicht Vervielfältiger für 2025
Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zählen zu den beliebtesten Instrumenten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung. Nießbrauchslasten sind mit ihrem Kapitalwert erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Der Kapitalwert errechnet sich aus dem Jahreswert multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen Vervielfältiger.
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 9.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) die für Bewertungsstichtage ab 2025 geltenden Vervielfältiger bekannt gegeben. Die Multiplikatoren wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Verwendung eines Zwischenzinses und Zinseszinssatzes von 5,5 Prozent errechnet.
Stand: 28. Januar 2025
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