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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Januar 2021

Erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Ende 2021

Erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Ende 2021

Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet

Mindestlohn 2021

Mindestlohn 2021

Mindestlohn steigt zum 1.1.2021 auf € 9,50/Stunde

Entfernungspauschalen und Mobilitätsprämie ab 2021

Entfernungspauschalen und Mobilitätsprämie ab 2021

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige

Bund weitet Corona-Hilfe auf das neue Jahr aus

Internationale Schenkungen

Internationale Schenkungen

Schenkungsteuern bei Doppelbesteuerungsabkommen

Schenkung an die Urenkel

Schenkung an die Urenkel

Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfreibetrag von € 400.000,00.

Richtige Inventurvorbereitung zum Jahreswechsel

Richtige Inventurvorbereitung zum Jahreswechsel

Für die jeweils zum Schluss eines Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres durchzuführende Inventur stehen dem Unternehmer verschiedene Inventurmöglichkeiten zur Verfügung.

Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021

Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021

Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen.


Mindestlohn 2021

Illustration

Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) aus dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung ab 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Der erstmalig festgesetzte Mindestlohn betrug ursprünglich € 8,50 pro Zeitstunde.

Mindestlohn 2021

Die Höhe des Mindestlohns wird jeweils per Verordnung festgesetzt. Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2021 auf € 9,50 pro Zeitstunde angehoben. Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ergibt das einen Brutto-Monatslohn von mindestens € 1.653,00 (€ 9,50 Mindestlohn x 174 Arbeitsstunden).

Minijobber kürzer beschäftigen

Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Für die Einhaltung der 450-Euro-Grenze muss die Arbeitszeit deshalb ab 2021 gegebenenfalls reduziert werden. Möglich wären danach max. 47 Stunden (genau genommen 47,37 Stunden) im Monat (€ 450,00 durch € 9,50 Mindestlohn = 47,37 Stunden). Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit unbedingt im Arbeitsvertrag dokumentiert sein, ansonsten gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohns und bei 4,33 Wochen pro Monat wäre dann die 450-Euro-Grenze überschritten.

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

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