
Degressive Wohngebäude-AfA
Überblick über die neue degressive Wohngebäude-AfA
Überblick über die neue degressive Wohngebäude-AfA
Überblick über die Lohnsteuer-Neuerungen 2024
Neue Geschenke-Freigrenze bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Neue Größenmerkmale für die größenmäßige Qualifizierung der Kapitalgesellschaften
Neuerungen aus dem Wachstumschancengesetz
BMF veröffentlicht neue Lohnsteuer-Hinweise zum teilweise in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitslohn
Finanzverwaltung erhöht Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Vereine
Berlin senkt Hebesatz von 810 % auf 470 %
Ab dem nächsten Jahr tritt die „neue“ Grundsteuer in Kraft. Von Seiten des Bundesfinanzministeriums/BMF wurde eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform versprochen. Eine aufkommensneutrale Umsetzung der neuen Grundsteuer hängt allerdings von den Städten und Kommunen ab.
Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin nahezu alle Grundsteuerwertbescheide erteilt und die Folgen der neuen Grundsteuerbemessung analysiert. Nach einer Pressemitteilung (vom 26.3.2024) soll die Steuermesszahl für Wohngrundstücke 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille. Darüber hinaus soll der Hebesatz für die Grundsteuer nahezu halbiert werden. Damit soll eine erhebliche Erhöhung der Grundsteuern durch die vom Gesetzgeber vorgegebenen Messzahlen in Berlin vermieden oder deutlich gemildert werden.
Stand: 27. Mai 2024
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