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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe März 2023

Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig

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Warum sich der Bund weiter über 11 Milliarden Euro Steueraufkommen zur freien Verfügung freuen kann

Mieterabfindungen sofort abziehbar

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Warum Mieterabfindungen keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind

Vervielfältiger 2023

Vervielfältiger 2023

Warum Corona in 2023 zu einem niedrigeren Kapitalwert bei Nießbrauchslasten führt

Vorabpauschale 2023

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Investmentfondsanleger müssen 2023 wieder Vorabpauschale zahlen

Depotübertragungen 2023

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Wie Depotübertragungen mit und ohne Gläubigerwechsel steuerlich behandelt werden

Neue Konsultationsvereinbarung Schweiz

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Elektronisches Rückerstattungsverfahren Schweizer Quellensteuern

Wirtschaftsstandort Deutschland

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Wirtschaftsstandort Deutschland sackt auf Platz 18 ab

Hinweisgeberschutzgesetz gescheitert

Hinweisgeberschutzgesetz gescheitert

Gesetz zur Einrichtung von Hinweisgeberstellen scheitert im Bundesrat


Hinweisgeberschutzgesetz gescheitert

Illustration

Bundesrat

Eigentlich hätten mit dem Hinweisgeberschutzgesetz („Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden") größere Unternehmen und Organisationen ab mindestens 50 Mitarbeitern eine interne Hinweisgeberstelle einrichten müssen, welche die Vertraulichkeit von Hinweisen u. a. auf Diskriminierung, Mobbing, Diebstahl, Betrug, Korruption usw. gewährleistet. Hintergrund der Gesetzesinitiative war die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Dies ist nun im Bundesrat gescheitert.

Wie es weiter geht

Geplant ist alternativ die Schaffung von gesonderten internen Anlaufstellen zur Entgegennahme anonymer Hinweise. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz einrichten.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: makibestphoto - stock.adobe.com

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