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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe März 2023

Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig

Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig

Warum sich der Bund weiter über 11 Milliarden Euro Steueraufkommen zur freien Verfügung freuen kann

Mieterabfindungen sofort abziehbar

Mieterabfindungen sofort abziehbar

Warum Mieterabfindungen keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind

Vervielfältiger 2023

Vervielfältiger 2023

Warum Corona in 2023 zu einem niedrigeren Kapitalwert bei Nießbrauchslasten führt

Vorabpauschale 2023

Vorabpauschale 2023

Investmentfondsanleger müssen 2023 wieder Vorabpauschale zahlen

Depotübertragungen 2023

Depotübertragungen 2023

Wie Depotübertragungen mit und ohne Gläubigerwechsel steuerlich behandelt werden

Neue Konsultationsvereinbarung Schweiz

Neue Konsultationsvereinbarung Schweiz

Elektronisches Rückerstattungsverfahren Schweizer Quellensteuern

Wirtschaftsstandort Deutschland

Wirtschaftsstandort Deutschland

Wirtschaftsstandort Deutschland sackt auf Platz 18 ab

Hinweisgeberschutzgesetz gescheitert

Hinweisgeberschutzgesetz gescheitert

Gesetz zur Einrichtung von Hinweisgeberstellen scheitert im Bundesrat


Mieterabfindungen sofort abziehbar

Illustration

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Die Finanzverwaltung rechnet Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes/der Immobilie durchgeführt werden, den anschaffungsnahen Herstellungskosten für das Gebäude/Wohnung hinzu. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen 15 % der Anschaffungskosten übersteigen (§ 6 Abs. 1a Einkommensteuergesetz/EStG). Konsequenz daraus ist, dass die Aufwendungen nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar sind, sondern im Rahmen der Abschreibung über die Nutzungsdauer hinweg.

Mieterabfindungen

Im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen müssen oftmals Abfindungen an Mieter gezahlt werden, damit diese die Wohnung/das Gebäude verlassen. Die Finanzverwaltung rechnete solche Aufwendungen regelmäßig zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten hinzu. Dies widerspricht der neuesten Rechtsprechung.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof/BFH hat mit Urteil vom 20.9.2022 (IX R 29/21, veröffentlicht am 12.1.2023) den Anwendungsbereich obiger Vorschrift auf bauliche Maßnahmen am Gebäude beschränkt. Mieterabfindungen zählen nicht dazu. Diese können folglich im Jahr der Zahlungen sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: peshkova - stock.adobe.com

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