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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfen anlässlich des November-Lockdowns

Außerordentliche Wirtschaftshilfen anlässlich des November-Lockdowns

Der Förderhöchstbetrag beträgt bis zu € 1 Mio. pro Unternehmen, soweit es der durch die EU-Kleinbeihilfenregelung eingeräumte Beihilfenrahmen des Unternehmens zulässt.

Kurzarbeitergeld wird verlängert

Kurzarbeitergeld wird verlängert

Entwurf eines Beschäftigungssicherungsgesetzes

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Neue gesetzliche Vorgaben für Zusatzleistungen rückwirkend ab 2020

Bis Jahresende keine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung

Bis Jahresende keine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung

Ursprünglich war die Insolvenzantragspflicht mit dem COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG, BGBl 2020 S 569) bis 30.9.2020 generell weitestgehend ausgesetzt.

Corona-Soforthilfen meldepflichtig

Corona-Soforthilfen meldepflichtig

Überwachung der Einkommensteuerpflichten

Homeoffice und Grenzgängerregelung mit Österreich

Homeoffice und Grenzgängerregelung mit Österreich

Sonderregelungen für pandemiebedingtes Arbeiten zu Hause

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2021

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 4.9.2020 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vorgelegt.

Verkauf des Inventars einer Ferienwohnung steuerfrei

Verkauf des Inventars einer Ferienwohnung steuerfrei

Ein Steuerpflichtiger hat in 2013 eine Ferienwohnung gekauft und 2016 wieder veräußert.

Überbrückungshilfen verlängert

Überbrückungshilfen verlängert

Für die Inanspruchnahme von Hilfen nach der Phase zwei wurden die Voraussetzungen und Bedingungen im Vergleich zur Phase eins gelockert.


Sozialversicherungs-Rechengrößen 2021

Illustration

Rechengrößenverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 4.9.2020 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vorgelegt. In dieser Verordnung werden u. a. die Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt. Für 2021 gelten folgende Beitragswerte:

Beitragsbemessungsgrenze

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung West steigt von € 6.900,00 monatlich auf € 7.100,00 monatlich bzw. € 85.200,00 jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird von € 6.450,00 monatlich auf € 6.700,00 monatlich bzw. € 80.400,00 jährlich angehoben. Die bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt in 2021 € 58.050,00 (2019: € 56.250,00) bzw. € 4.837,50 monatlich.

Versicherungspflichtgrenze, Bezugsgröße 

Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von € 62.550,00 auf € 64.350,00 angehoben. Arbeitnehmer, die diese Grenze mit ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt überschreiten, können sich privat versichern. Nach dem Entwurf steigt die Bezugsgröße West im Jahr 2021 auf monatlich € 3.290,00, die Bezugsgröße Ost auf monatlich € 3.115,00. Die Bezugsgröße stellt einen wichtigen Ankerwert für eine Reihe daraus abgeleiteter Grenz- oder Bezugswerte im Sozialversicherungsrecht bzw. Sozialrecht dar.

Stand: 27. Oktober 2020

Bild: katrin_timoff - Fotolia.com

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