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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfen anlässlich des November-Lockdowns

Außerordentliche Wirtschaftshilfen anlässlich des November-Lockdowns

Der Förderhöchstbetrag beträgt bis zu € 1 Mio. pro Unternehmen, soweit es der durch die EU-Kleinbeihilfenregelung eingeräumte Beihilfenrahmen des Unternehmens zulässt.

Kurzarbeitergeld wird verlängert

Kurzarbeitergeld wird verlängert

Entwurf eines Beschäftigungssicherungsgesetzes

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Neue gesetzliche Vorgaben für Zusatzleistungen rückwirkend ab 2020

Bis Jahresende keine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung

Bis Jahresende keine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung

Ursprünglich war die Insolvenzantragspflicht mit dem COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG, BGBl 2020 S 569) bis 30.9.2020 generell weitestgehend ausgesetzt.

Corona-Soforthilfen meldepflichtig

Corona-Soforthilfen meldepflichtig

Überwachung der Einkommensteuerpflichten

Homeoffice und Grenzgängerregelung mit Österreich

Homeoffice und Grenzgängerregelung mit Österreich

Sonderregelungen für pandemiebedingtes Arbeiten zu Hause

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2021

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 4.9.2020 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vorgelegt.

Verkauf des Inventars einer Ferienwohnung steuerfrei

Verkauf des Inventars einer Ferienwohnung steuerfrei

Ein Steuerpflichtiger hat in 2013 eine Ferienwohnung gekauft und 2016 wieder veräußert.

Überbrückungshilfen verlängert

Überbrückungshilfen verlängert

Für die Inanspruchnahme von Hilfen nach der Phase zwei wurden die Voraussetzungen und Bedingungen im Vergleich zur Phase eins gelockert.


Corona-Soforthilfen meldepflichtig

Illustration

Einkommensteuer

Viele Unternehmer und Selbstständige haben während des Corona-Lockdowns Soforthilfen erhalten bzw. beziehen Überbrückungshilfen oder haben solche beantragt. Diese von Bund und Ländern gezahlten Unterstützungsleistungen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Um die Besteuerung der Finanzhilfen sicherzustellen, hat das Bundeskabinett einen Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung beschlossen.

Mitteilungsverordnung

Die „Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV)“ verpflichtet Rundfunkanstalten und andere Behörden zur Mitteilung diverser Zahlungen (u.a. Honorare, Ausfuhrerstattungen oder Ausgleichs- und Abfindungszahlungen) an die Finanzämter.

Neue Mitteilungspflichten

Mit der geplanten Änderung der Mitteilungsverordnung wird u.a. eine neue Mitteilungspflicht für coronabedingte Hilfeleistungen in den Meldekatalog aufgenommen. Nach dem geplanten § 12a MV-E sollen künftig alle öffentlichen Stellen, die Corona-Hilfen oder ähnliche Förderungsmaßnahmen bewilligt haben, verpflichtet werden, die Zahlungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 93c Abgabenordnung-AO). Die Meldepflichten umfassen nach dem Gesetzentwurf u. a. folgende Leistungen: „Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe“ sowie „Überbrückungshilfen des Bundes“ als auch „andere Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Billigkeitsleistungen des Bundes oder des jeweiligen Landes“. Gemeldet werden u. a. die Art und Höhe der Zahlung, der Tag der Bewilligung, der Tag der Zahlung und die Steuer-Identifikationsnummer der Zahlungsempfänger.

Umstellung auf elektronische Datenübermittlung

Darüber hinaus soll das bislang noch in Papierform bestehende Meldeverfahren spätestens ab 2025 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden. Die Finanzämter sollen dadurch in die Lage versetzt werden, Zahlungen aus öffentlichen Kassen effizienter steuerlich zu erfassen. Damit sollen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug stärker bekämpft werden.

Stand: 27. Oktober 2020

Bild: Butch - stock.adobe.com

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