Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2021

BVerfG-Zinsbeschluss: Finanzverwaltung setzt Zinsfestsetzung ab 2019 aus

BVerfG-Zinsbeschluss: Finanzverwaltung setzt Zinsfestsetzung ab 2019 aus

BMF-Schreiben zur Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen

Doppelbesteuerung von Renten

Doppelbesteuerung von Renten

Keine Einsprüche notwendig

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse
Grenzüberschreitende Überlassung eines Dienstwagens

Grenzüberschreitende Überlassung eines Dienstwagens

Umsatzsteuerliche Behandlung nach EuGH-Rechtsprechung

Einspruchsstatistik 2020

Einspruchsstatistik 2020

Bundesfinanzministerium hat Statistik veröffentlicht

Kurzarbeitergeldregelung bis Jahresende verlängert

Kurzarbeitergeldregelung bis Jahresende verlängert

Erleichterter Zugang noch bis 31.12.21

Kein grenzenloser Datenzugriff

Kein grenzenloser Datenzugriff

Bundesfinanzhof entscheidet in einem aktuellen Urteil

Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber

Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber

Das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs ist grundsätzlich steuerfrei


Grenzüberschreitende Überlassung eines Dienstwagens

Illustration

Umsatzsteuer auf die private Kfz-Überlassung

Die unentgeltliche Überlassung eines Firmenwagens kostet neben der Lohnsteuer auch Umsatzsteuer. So steckt in dem Ein-Prozent-Wert vom Bruttolistenpreis, den der Arbeitnehmer für die private Nutzung versteuern muss, auch Umsatzsteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführen muss.

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung vom 21.1.2021 (RS C 288/19) geurteilt, dass der für die Umsatzsteuer maßgebliche Ort der Leistung bei einer unentgeltlichen Kfz-Überlassung an einen Mitarbeiter am Sitz des Unternehmens (Ort des Arbeitgebers) liegt. Diese Entscheidung ist für deutsche Unternehmen, die an Grenzpendler ein betriebliches Kfz zur privaten Nutzung überlassen, zu beachten. Denn liegt der Ort der Leistung im Inland, entfällt eine Registrierung im Wohnsitzstaat des Grenzpendlers.

Firmenwagenüberlassung nicht entgeltlich

Die deutsche Finanzverwaltung war bislang der Auffassung, dass eine Firmenwagenüberlassung entgeltlich ist, da der Arbeitnehmer für das Unternehmen arbeitet. Nach Ansicht des EuGH liegt eine entgeltliche Überlassung aber nur dann vor, wenn der Mitarbeiter tatsächlich etwas für das Auto bezahlt (z. B. Gehaltsverzicht oder Zuzahlung).

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©Minerva Studio/stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953