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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2021

BVerfG-Zinsbeschluss: Finanzverwaltung setzt Zinsfestsetzung ab 2019 aus

BVerfG-Zinsbeschluss: Finanzverwaltung setzt Zinsfestsetzung ab 2019 aus

BMF-Schreiben zur Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen

Doppelbesteuerung von Renten

Doppelbesteuerung von Renten

Keine Einsprüche notwendig

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse
Grenzüberschreitende Überlassung eines Dienstwagens

Grenzüberschreitende Überlassung eines Dienstwagens

Umsatzsteuerliche Behandlung nach EuGH-Rechtsprechung

Einspruchsstatistik 2020

Einspruchsstatistik 2020

Bundesfinanzministerium hat Statistik veröffentlicht

Kurzarbeitergeldregelung bis Jahresende verlängert

Kurzarbeitergeldregelung bis Jahresende verlängert

Erleichterter Zugang noch bis 31.12.21

Kein grenzenloser Datenzugriff

Kein grenzenloser Datenzugriff

Bundesfinanzhof entscheidet in einem aktuellen Urteil

Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber

Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber

Das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs ist grundsätzlich steuerfrei


Doppelbesteuerung von Renten

Illustration

Einkommensteuerpflichtige Rentner

Der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Rentenleistungen betrug in 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 64 %. Die steuerpflichtigen Einkünfte beliefen sich auf € 217 Mrd. Der durchschnittliche Besteuerungsanteil stieg seit 2015 um mehr als 8 Prozentpunkte. In 2017 mussten 32 % oder 6,8 Mio. von insgesamt 21,4. Mio. Rentenempfänger Einkommensteuern auf ihre Renteneinkünfte zahlen (Pressemitteilung Nr. 380 vom 12.8.2021).

Vorläufigkeitsvermerk

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Urteil vom 19.5.2021 (X R 33/19) die gegenwärtige Rentenbesteuerungspraxis zwar als verfassungskonform bestätigt. Gegen dieses Urteil wurde allerdings Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht/BVerfG eingelegt (Az. 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Um der erwarteten Flut an Einsprüchen entgegenzuwirken, hat die Finanzverwaltung jetzt entschieden, auf jedem Einkommensteuerbescheid für Veranlagungszeiträume ab 2005 einen Vorläufigkeitsvermerk anzubringen. Steuern auf Renteneinkünfte werden daher vorläufig festgesetzt, und zwar so lange bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnungen abschließend geklärt worden ist (BMF-Schreiben vom 30.8.2021, IV A 3 - S 0338/19/10006 :001).

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©Waldbach/stock.adobe.com

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