Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe April 2025

Außenprüfung Rechte und Pflichten

Außenprüfung Rechte und Pflichten

Finanzverwaltung veröffentlicht neues Anwendungsschreiben

Lückenlose Anschlussprüfung

Lückenlose Anschlussprüfung

BFH entscheidet über Rechtmäßigkeit lückenloser Außenprüfungen

Negativzinsen unwirksam

Negativzinsen unwirksam

Aktuelles BGH-Urteil zu Negativzinsen und Verwahrentgelten

Säumnis- und Verspätungszuschläge

Säumnis- und Verspätungszuschläge

Rechtsgrundlagen für die Festsetzung von Säumnis- und Verspätungszuschlägen

Jahressteuergesetz 2024: Von der Öffnungsklausel für Grundsteuerwerte Gebrauch machen
Steuerdatenaustausch in EU und international

Steuerdatenaustausch in EU und international

Bundesregierung veröffentlicht Zahlen zum internationalen Datenaustausch

Gesetz für mehr Barrierefreiheit

Gesetz für mehr Barrierefreiheit

Gesetzgeber setzt EAA Richtlinie in nationales Recht um

Grundsteueraufkommen

Grundsteueraufkommen

Statistisches Bundesamt veröffentlicht Daten zum Grundsteueraufkommen


Gesetz für mehr Barrierefreiheit

Zeichen zur Barrierefreiheit

Das Gesetz

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz/BFSG setzt der Gesetzgeber die Richtlinien des European Accessibility Acts/EAA in nationales Recht um. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, sodass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Ausnahmen

Sogenannte Kleinstunternehmen müssen die neuen Gesetzesvorschriften generell nicht anwenden. Als Kleinstunternehmen gelten solche mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens € 2 Mio. oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens € 2 Mio. Darüber hinaus sind Unternehmen auch von der Pflicht zur Umsetzung ausgenommen, wenn das Verhältnis der Nettokosten, die mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbunden sind, zu den Gesamtkosten zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 28.6.2025 in Kraft. Das Gesetz sieht allerdings Ausnahmen vor. So können Dienstleister bis zum 27.6.2030 weiterhin Produkte verwenden, die sie bereits vor dem 28.6.2025 legal genutzt haben. Verträge über Dienstleistungen, die vor dem 28.6.2025 abgeschlossen wurden, dürfen bis längstens zum 27.6.2030 unverändert weiter genutzt werden.

Stand: 26. März 2025

Bild: Bilal Ulker - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953