Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe April 2025

Außenprüfung Rechte und Pflichten

Außenprüfung Rechte und Pflichten

Finanzverwaltung veröffentlicht neues Anwendungsschreiben

Lückenlose Anschlussprüfung

Lückenlose Anschlussprüfung

BFH entscheidet über Rechtmäßigkeit lückenloser Außenprüfungen

Negativzinsen unwirksam

Negativzinsen unwirksam

Aktuelles BGH-Urteil zu Negativzinsen und Verwahrentgelten

Säumnis- und Verspätungszuschläge

Säumnis- und Verspätungszuschläge

Rechtsgrundlagen für die Festsetzung von Säumnis- und Verspätungszuschlägen

Jahressteuergesetz 2024: Von der Öffnungsklausel für Grundsteuerwerte Gebrauch machen
Steuerdatenaustausch in EU und international

Steuerdatenaustausch in EU und international

Bundesregierung veröffentlicht Zahlen zum internationalen Datenaustausch

Gesetz für mehr Barrierefreiheit

Gesetz für mehr Barrierefreiheit

Gesetzgeber setzt EAA Richtlinie in nationales Recht um

Grundsteueraufkommen

Grundsteueraufkommen

Statistisches Bundesamt veröffentlicht Daten zum Grundsteueraufkommen


Steuerdatenaustausch in EU und international

USA und EU Flagge

Datenaustausch

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion eine umfassende Übersicht über die möglichen Datenübermittlungsverfahren zwischen EU-Staaten und Drittstaaten veröffentlicht (BT-Drucksache 20/14937). Diese gibt einen guten Überblick über die den Finanzbehörden aktuell zur Verfügung stehenden Informationsquellen für Steuerzwecke. Die Bundesregierung listet insgesamt sieben Meldeverfahren auf. An erster Stelle steht die EU-Amtshilfe-Richtlinie. Sie dient der Datenübermittlung für Vergütungen aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Ruhegehältern sowie von Einkünften aus Vermietungen und Lizenzgebühren. Für Kapitaleinkünfte und Auslandskonten steht der Informationsaustausch über Finanzkonten nach den Common Reporting Standards und mit den USA das FATCA Abkommen zur Verfügung. Jüngst hinzugekommen ist das DPI Informationsverfahren (Digital Platform Income) betreffend der über diese Plattformen erzielten Vergütungen.

Geringe Auswertungsquote

Bezüglich der zwischen den EU-Staaten übermittelten Datenfülle hat der europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht (27/2024) angemahnt, dass nur 16 Prozent von den ausgetauschten Meldungen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen von fünf untersuchten Mitgliedstaaten für weitere Steuerzwecke ausgewertet worden sind. Es bleibt daher offen, welche steuerlichen Konsequenzen die Datenmeldungen tatsächlich für betroffene Steuerpflichtige haben.

Stand: 26. März 2025

Bild: PhotoSG - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953