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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe August 2019

Bürokratieabbau Teil III

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Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung

BFH stärkt Rechte der Steuerzahler

Die neue KAP-INV

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Wichtiges zur Einkommensteuererklärung 2018

Neuerungen für Grenzgänger Schweiz

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Konsultationsvereinbarung

Steuererklärungen für Rentner

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Länderinitiative für vereinfachtes Verfahren

Kaufprämie für Elektroautos

Kaufprämie für Elektroautos

Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt € 2.000,00 (reine Batteriefahrzeuge) bzw. € 1.500,00 (Hybridelektrofahrzeuge).

Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Ehegatten/Lebenspartner

Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Ehegatten/Lebenspartner

Seit 2009 steht jedem Kapitalanleger ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von € 801,00 zu.

Haushaltsscheck-Verfahren auch elektronisch möglich

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Für Hilfen im Privathaushalt müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und Meldungen erstattet werden.


Kaufprämie für Elektroautos

Illustration

Förderung

Seit Juli 2016 erhalten Neuwagenkäufer von Batterieelektrofahrzeugen bzw. von außen aufladbarer Hybridelektrofahrzeuge, die seit dem 18.5.2016 gekauft worden sind, einen Umweltbonus von Bund und den Automobilherstellern. Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt € 2.000,00 (reine Batteriefahrzeuge) bzw. € 1.500,00 (Hybridelektrofahrzeuge). Der Herstellerbonus beträgt noch einmal so viel. Der maximale Netto-Listenpreis des Basismodells darf € 60.000,00 nicht überschreiten. Das Fahrzeug muss im Inland erstmalig zugelassen werden und auf der Liste der förderfähigen Modelle stehen.

Verlängerung bis Ende 2020

Das Förderprogramm war ursprünglich bis 30.6.2019 begrenzt. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium mit Förderrichtlinie vom 5.6.2019 die Kaufprämie bis Ende 2020 verlängert. Es gelten dabei weiterhin die identischen Fördersätze. Neu ist ein Förderbaustein für den Einbau akustischer Signale. Hierfür gibt es pauschal € 100,00.

Antragstellung

Adressat für Förderanträge bleibt weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Anträge sind elektronisch zu stellen. Dem Antrag ist ein Kauf- bzw. Leasingsvertrag beizufügen (hochzuladen). Nach Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid. Danach muss das Fahrzeug spätestens nach 9 Monaten zugelassen sein. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Käufer von E-Autos auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de. Dort steht auch eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge zum Download zur Verfügung.

Stand: 29. Juli 2019

Bild: seventyfour - stock.adobe.com

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