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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Februar 2021

Überbrückungshilfe III – Welche Klarstellungen bringen die FAQ?

Überbrückungshilfe III – Welche Klarstellungen bringen die FAQ?

Nachdem Anträge auf die aktuelle Überbrückungshilfe III nunmehr gestellt werden können, wurden am 10.2.2021 auch die diesbezüglichen FAQ veröffentlicht.

Überbrückungshilfe III – Der Staat hat nachgebessert

Überbrückungshilfe III – Der Staat hat nachgebessert

Seitens der Bundesregierung wurden die Regelungen zur Überbrückungshilfe III nochmals verbessert.

Homeoffice-Pauschale und weitere Änderungen

Homeoffice-Pauschale und weitere Änderungen

Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet

Corona-Steuererleichterungen in 2021 fortgesetzt
Höhere Pauschalen für Ehrenämter und Übungsleiter
Corona-Hilfsmaßnahmen aus dem BMF-Schreiben vom 9.4.2020 auch für 2021
Pauschbeträge für Auslandsreisen 2021
Abgabefrist der Steuererklärung 2019

Abgabefrist der Steuererklärung 2019

Eigentlich hätte die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, am 28.2.2021 geendet.

Solizuschlag ab 2021 vermeiden

Solizuschlag ab 2021 vermeiden

Anhebung der Jahresfreigrenzen

Faire Verbraucherverträge

Faire Verbraucherverträge

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor den negativen Folgen sogenannter Langzeitverträge schützen.


Faire Verbraucherverträge

Illustration

Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor den negativen Folgen sogenannter Langzeitverträge schützen. Nach einem aktuellen Entwurf (vom 16.12.2020) über ein „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ sollen Verträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr bis zu zwei Jahren nur dann wirksam sein, wenn der Verbraucher auch ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr erhält und die Konditionen für den kürzeren Vertrag die im Vertrag mit der längeren Laufzeit festgelegten Konditionen im Monatsdurchschnitt nicht um mehr als 25 % übersteigen.

Keine automatische Vertragsverlängerung

Außerdem sollen Verträge nur dann automatisch verlängert werden können, wenn der Verbraucher rechtzeitig auf seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen worden ist und nicht gekündigt hat. Für Kündigungen soll eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat gelten.

Stand: 26. Januar 2021

Bild: Photosebia - Fotolia.com

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